Nach einer Serie rechtsextremer Anschläge in Neukölln sind die beiden Hauptverdächtigen wegen Brandstiftung verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sah – anders als die erste Instanz – im Berufungsprozess genügend Beweise für eine Verurteilung der 38 und 41 Jahre alten Männer.
Das Gericht verhängte gegen Sebastian T. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Es sprach den 38-Jährigen unter anderem auch wegen Sachbeschädigung, Beleidigung sowie wegen Betrugs schuldig. Tilo P. wurde zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dabei wurde eine frühere Verurteilung unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung nach einem Angriff auf einen Taxifahrer berücksichtigt.
Das Urteil gegen die Männer aus der rechtsextremen Szene ist noch nicht rechtskräftig.
Prozess in Berlin: Duo wegen Brandanschlägen, rechtsextremen Parolen und Einschüchterung verurteilt
Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft hatte das Duo in der Nacht zum 1. Februar 2018 Brandanschläge auf die Autos von einem Buchhändler und dem Linke-Politiker Ferat Koçak verübt. Zudem hätten die Männer vor allem im Jahr 2017 Plakate und Aufkleber mit rechtsextremen Parolen geklebt, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft am 16. Prozesstag vor dem Landgericht Berlin. Mit aufgesprühten Graffiti seien Menschen bedroht worden.
Die Taten dienten nach Überzeugung der Anklage der Einschüchterung von Menschen, die sich politisch gegen Rechtsextremismus engagieren. Die Angeklagten gehörten demnach der rechtsextremen Szene an. Der Jüngere war einst in der NPD, der Ältere zeitweise AfD-Mitglied.
Männer in erster Instanz freigesprochen – Mangel an Beweisen
In erster Instanz wurden die beiden Männer aus Mangel an Beweisen im Dezember 2022 und Februar 2023 vom zentralen Punkt der Anklage freigesprochen - obwohl auch das Amtsgericht Tiergarten an einer rechten Gesinnung der beiden keinen Zweifel hatte.

Strafen gab es dennoch: Wegen Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Kennzeichen sollte der ältere Angeklagte 4.500 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze je 30 Euro) zahlen. Gegen den 38-Jährigen verhängte das Gericht eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren, weil es Betrugsvorwürfe für erwiesen sah, die ebenfalls angeklagt waren.
Erneuter Prozess nach Berufung – mehr als 50 Zeugen vor Gericht
Gegen die Urteile hatten sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt. Darum kam es erneut zum Prozess. Wie schon in erster Instanz beruhten zahlreiche Vorwürfe auf Indizien. Mehr als 50 Zeugen wurden vor Gericht gehört.
Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Er tagt an diesem Freitag wieder. BM/dpa


