Drei Betten, zwei davon zusammengeschoben zu einem großen, ein heller Vollholzschrank, ein Tisch, ein Kühlschrank. Das ist die Einrichtung des Zimmers in dem Erstaufnahmeheim für wohnungslose Menschen in Neukölln, in dem Evgenia Romanova seit nun fast drei Wochen mit ihren beiden Kindern lebt. Während die Mutter erzählt, welche dramatische Wendung ihr Leben im letzten Jahr genommen hat, beschäftigen sich die zehnjährige Nikita und der zweijährige Archie ruhig auf dem Bett. Sie schieben kleine Spielzeugautos auf dem improvisierten Matratzenspielplatz umher. Nur ab und an quengelt der Junge. Seine Schwester kümmert sich, steckt ihm Gummibär-Erdbeeren in den Mund.

Am 1. Mai 2023 sei sie nach der Elternzeit in ihren Beruf zurückgekehrt, erzählt Romanova. Sie trägt eine schwarze, weite Bluse, ihre Augenbrauen sind perfekt gezupft, ihre manikürten Nägel leuchten lachsfarben. Die 36-Jährige ist gelernte Zahnmedizinische Fachassistentin. 2017 hat sie eine Ausbildung bei einem Berliner Zahnarzt und Oralchirurgen begonnen, wurde nach dem Abschluss übernommen. „Ich wurde Chefassistentin, sozusagen die rechte Hand meines Chefs.“ Stolz schwingt mit in ihrer Stimme. Auch ihr ehemaliger Arbeitgeber beschreibt beim Telefonat mit der Morgenpost Romanova als „super leidenschaftliche Mitarbeiterin.“

Nach Kündigung wurde Arbeitslosengeld nicht ausgezahlt

Doch: Kurz nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit habe ihr Arbeitgeber verlangt, dass sie zwei Spätschichten pro Woche übernehme. „Ich hatte mich von Archies Vater getrennt und konnte als Alleinerziehende nicht zweimal die Woche bis 21 Uhr arbeiten“, so die Mutter. Ihr ehemaliger Arbeitgeber wiederum sagt, er hätte ihr angeboten, eine Stelle zu schaffen, in der Romanova zwar nicht mehr ihm persönlich assistiere, aber dafür keine Spätschicht arbeiten müsse. Was diese jedoch abgelehnt habe.

Letztlich hätten sie sich drauf geeinigt, dass sie vorerst gekündigt würde, sagt die Zahnmedizinische Fachassistentin. Ihr ehemaliger Chef will sich dazu nicht äußern. „Ich dachte, ich könnte mich so besser um meinen Sohn kümmern“, so Romanova, „und so fing alles an.“ Nach der offiziellen Kündigung zum 15. Mai 2023 habe sie sich umgehend arbeitssuchend gemeldet. Doch wurde ihr das ihr zustehende Arbeitslosengeld I (ALG I) nicht ausgezahlt, sagt die 36-Jährige.

Nachlässigkeit bei Arbeitgebern „durchaus kein Einzelfall“

Mehrere Male habe sie sich an ihren ehemaligen Arbeitgeber und dessen externe Lohnbuchhaltung gewandt, dass diese die notwendigen Unterlagen beim Amt einreichen. „Er ist dazu verpflichtet, doch es passierte nichts.“ Sie sei enttäuscht von ihrem Chef, dass er erst nach Monaten den Schein abgeschickt habe. Erst nachdem das Arbeitsamt ihn mehrere Male angemahnt hatte. Ihr ehemaliger Chef sagt, Romanova habe bei der Antragstellung eine Adresse seiner drei Praxisstandorte angegeben. Der Arbeitsvertrag sei jedoch über eine andere Praxisadresse gelaufen. Deswegen habe er die Benachrichtigungen und Mahnungen vom Arbeitsamt nicht erhalten und den Schein nicht zeitnah nachgereicht.

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„Es ist durchaus kein Einzelfall, dass der Arbeitgeber notwendige Dokumente nicht einreicht und das Arbeitsamt dann kein Arbeitslosengeld auszahlt“, ordnet Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei, der Menschen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld und Grundsicherung unterstützt, ein. Doch nicht nur ALG I wurde Romanova nicht ausgezahlt, sie bekam auch über Monate kein Bürgergeld. Auch das sei nicht untypisch, erklärt Steinhaus. „Es kann durchaus Monate dauern. Das Jobcenter hat beim Bürgergeld eine Bearbeitungsfrist von bis zu sechs Monaten“, so die Expertin. „Das Problem bei Menschen, die Bürgergeld bekommen, ist, dass sie keine Rücklagen haben. Das macht es so absurd“, fügt Steinhaus hinzu.

Die Mietschulden wurden zum Verhängnis

Das zeigt auch der Fall Romanova: „Meine Kinder und ich haben vom Kindergeld und Unterhaltsvorschuss gelebt. Ich konnte weder Strom bezahlen noch Kita- oder Hortkosten, noch meine Miete, die 1000 Euro betrug.“ Es entstanden Mietschulden. Mit der Zustimmung ihrer Tochter habe sie auf das Geld in deren Spardose zurückgegriffen, um Essen und Windeln zu kaufen. Romanova wendete sich an die soziale Wohnhilfe-Prävention des Bezirksamts Neukölln. Durch deren Unterstützung bekomme sie seit September 2023 Bürgergeld und das Amt übernahm von da an die Mietzahlungen.

Doch die bereits entstandenen Mietschulden wurden der Mutter zum Verhängnis: „Anfangs hieß es von Seiten des Vermieters noch: ‚Sie sind fleißig dabei, die Sache aufzuklären, wenn Sie die Miete rückwirkend nachzahlen, dann dürfen Sie in der Wohnung verbleiben‘“, erinnert sich Romanova. Doch dann erreicht sie ein Kostenfestsetzungsbescheid über 1928,85 Euro im November 2023 im Zuge einer Räumungsklage. Sie sei bei der Rechtspflegerin vorstellig geworden, habe dieser ihre Situation erklärt. Habe mehrere Male versucht ihren Vermieter, die Covivio Immobilien GmbH, zu kontaktieren. Sie habe eine Bestätigung des Arbeitsamts geschickt, dass die Mietschulden nicht durch ihr Verschulden entstanden seien. Keine Reaktion des Vermieters. Kein Rückruf, keine Mail, kein Brief, so Romanova.

„Ich wusste, das bedeutet nichts Gutes“

Evgenia Romanova ringt nach Luft. Tränen steigen ihr in die Augen. Ihre Verzweiflung ist unübersehbar. „Am 19. April lag dann ein gelber Umschlag in meinem Briefkasten. Ich wusste, das bedeutet nichts Gutes. Räumung zum 17. Mai 2024.“ Sie kann nun die Tränen nicht mehr zurückhalten, sie laufen ihr über die Wangen.

Ein Tisch, drei Betten, ein Schrank und ein Kühlschrank: Das Zimmer sei verraucht gewesen, als sie einzog, erzählt die zweifache Mutter.
Ein Tisch, drei Betten, ein Schrank und ein Kühlschrank: Das Zimmer sei verraucht gewesen, als sie einzog, erzählt die zweifache Mutter.© FUNKE Foto Services | Reto Klar

Von Seiten der Covivio Immobilien GmbH heißt es auf Anfrage der Berliner Morgenpost, dass der Kündigung weitere Tatsachen zugrunde lagen. Diese sei rechtmäßig auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage erfolgt. Weiter könne man sich dazu aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern.

Nur ein Tag nach dem Räumungsbescheid stirbt ihr Stiefvater, erzählt Romanova. Ein Psychiater stellt ein Schreiben aus, das bescheinigt, dass sie an Depressionen leide und aktuell nicht in der Lage für einen Umzug sei, so die 38-Jährige. Romanova reicht einen Räumungsschutzantrag ein, in der Hoffnung so noch einige Monate mehr Zeit zu bekommen eine neue Wohnung zu finden.

Mit Tochter weinte sie um den Verlust der Wohnung

„Ich hatte bis zuletzt gehofft, dass der Räumungsschutzantrag Wirkung hat. Aber nein.“ Am 13. Mai wird der Antrag abgelehnt. Begründung: Anders als Romanova in ihrer Antragsschrift angeführt habe, gehe aus dem ärztlichen Attest keine „akute Suizidgefahr als Folge einer Räumung“ hervor. Sondern „dass die Schuldnerin aufgrund ihrer psychischen Situation mit bürokratischen Angelegenheiten überfordert sei und sich diese Überforderung negativ auf ihre gesundheitliche Situation auswirke“, heißt es in dem Beschluss.

Am Tag der Räumung habe sie die Wohnung bereits morgens verlassen, erinnert sich die 36-Jährige. Die Kinder waren in der Schule und Kita. „Meine Tochter hatte ich vorher informiert. Wir haben schon Tage zuvor zusammengesessen und geweint“, so die Mutter. „Es ist katastrophal, dass es keinen Räumungsschutz gab“, bemängelt Steinhaus von Sanktionsfrei. „Dass die Betroffene nun die Wohnung verloren hat, ist das Allerschlimmste.“ Nun eine Wohnung zu finden, sei schwierig bis unmöglich. Dennoch probiert es Evgenia Romanova: „Ich suche jeden Tag, schreibe Bewerbungen, kümmere mich um Besichtigungstermine. Für ihren Zweijährigen sei es schwierig, in der neuen Umgebung zu Ruhe zu kommen. Ständig zerre er sie in Richtung Tür. „Er versteht einfach nicht, warum wir hier sind.“

„Mama muss stark sein“

Sie selbst weine viel, sei in Panik. „Ich kann nachts nicht mehr schlafen, weiß nicht, was ich machen soll.“ Sie fährt sich durch die langen, schwarzen Haare. „Ich kann doch nicht ständig vor meinen Kindern weinen! Mama muss stark sein und lachen, nach Essen riechen. Aber das kann ich momentan nicht.“

Erneut beginnen ihre Augen unter den langen Kunstwimpern zu glänzen. Ihr Kampfgeist wird deutlich, wenn sie berichtet – für ihre Kinder, für sich selbst. Aber auch, dass sie bald nicht mehr kann. „Ich hab einfach keine Kraft mehr. Egal wohin ich geh’, egal wo ich frage, egal was ich tue. Es bringt einfach nichts.“ Ihr Sohn Archie kommt angelaufen, fordert Aufmerksamkeit. Er hat Hunger, längst ist Mittagsessenszeit. „Das ist meine Geschichte. Wenig spektakulär, aber sehr, sehr traurig“, schließt Evgenia Romanova. Sie wolle sie erzählen, um anderen, in ähnlicher Situation zu zeigen, dass sie nicht alleine sind. Aber auch aus Hoffnung auf Hilfe.