Berlin. Online-Händler aus dem Ausland, die ihre Waren in Deutschland lagern und versenden, haben bisher in großem Umfang keine Mehrwertsteuer bezahlt. Die Steuerausfälle erreichen dreistellige Millionenbeträge pro Jahr. Aber seit einiger Zeit machen die Finanzämter Ernst bei der Jagd auf Online-Händler. Ganz vorne dabei sind die Steuerfahnder des Finanzamtes Berlin-Neukölln, das im Rahmen der bundesweiten Arbeitsteilung für die vielen Anbieter aus China zuständig ist.
Der Druck aus Berlin zeigt Wirkung. Es melden sich viele chinesische Unternehmen in Neukölln, die über den Branchenprimus Amazon oder andere Plattformen ihre Geschäfte abwickeln, und beantragen eine deutsche Steuernummer. Im Mai 2017 waren von den geschätzt bis zu 8000 chinesischen Online-Händlern erst 432 in Neukölln registriert. Ein Jahr später hat sich die Zahl auf 1537 mehr als verdreifacht.
Jede Woche melden sich laut Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) etwa 120 Händler, um ihren Steuerpflichten nachzukommen. Wie stark sich die Einnahmen des deutschen Fiskus dadurch erhöhen, können Berlins Finanzbehörden aber noch nicht beziffern.
Bisher werden Online-Kunden oft stutzig. Auf vielen Rechnungen ist anders als sonst bei jedem Kauf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen. In Einzelfällen schlagen die Händler zwar die 19 Prozent Steuern auf, leiten dieses Geld jedoch nicht an die deutschen Finanzbehörden weiter.
Die gesamte Branche gerät deswegen zunehmend unter Druck. Die Finanzminister der 16 Bundesländer haben beschlossen, die Betreiber der elektronischen Marktplätze, also Amazon, Ebay, Alibaba & Co, mit einem neuen Gesetz ab 2019 für die zu entrichtenden Steuern in Haftung zu nehmen. Bisher müssen die Finanzbeamten nach Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten jeden Einzelfall verfolgen und sind dabei auf die Kooperation des Plattformanbieters angewiesen, der über die Daten der Partner etwa in China verfügt. Denn die Lage ist kompliziert. Um in Deutschland steuerpflichtig zu sein, muss die Ware auch in Deutschland gelagert worden sein. Werden Pakete etwa aus Großbritannien zu Kunden in Deutschland geschickt, fällt die Umsatzsteuer dort an.
Auch Europäische Regelung geplant
Berlins Finanzsenator kritisiert Amazon & Co und freut sich über den „wichtigen Hebel“, die Plattformbetreiber in Haftung zu nehmen: „Es ist schon erstaunlich zu sehen, dass bisher Marktplatzbetreiber den Händlern ein ‚Rundum-sorglos-Paket‘ von der Lagerung über die Verpackung bis hin zur Lieferung der Waren angeboten haben, die Information zur Umsatzsteuerpflicht aber für nicht erwähnenswert hielten“, so Matthias Kollatz-Ahnen.
Neben dem deutschen Gesetz ist auch eine Europäische Regelung geplant, die ab 2021 die Plattformbetreiber noch stärker in die Pflicht nimmt. Für Waren von außerhalb der EU wird die Mehrwertsteuer künftig grundsätzlich von den Onlineplattform-Betreibern und nicht mehr von den Händlern eingezogen.
Amazon möchte die Gesetzesvorhaben nicht kommentieren. Das US-Unternehmen weist aber die Vorwürfe zurück, seine Händler nicht über ihre Steuerpflichten informiert zu haben. Man biete umfangreiche Informationen, Trainings und Tools, um Verkäufer bei ihren Pflichten zu unterstützen. „Wir sperren ein Verkäuferkonto umgehend, wenn uns eine deutsche Steuerbehörde benachrichtigt, dass ein Verkäufer sich nicht an seine steuerrechtlichen Pflichten hält“, so ein Amazon-Sprecher. Erhalte man zudem einen Nachweis von Dritten, habe Amazon „eigene Prozesse“ etabliert, um das Konto zu überprüfen und den Verkäufer zu sperren.
Bericht: Amazon vernichtet jeden Tag massenhaft neue Waren
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