Der Bezirk Mitte hat sieben seiner Milieuschutzgebiete überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, ihren Schutzstatus aufrechterhalten zu wollen. Wie das Bezirksamt in einer Mitteilung erklärt, wurde durch ein Gutachterbüro geklärt, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Fortbestand mehrerer Milieuschutzgebiete im Bezirk Mitte weiterhin vorliegen.

Berlin hat inzwischen mehr als 80 Milieuschutzgebiete

Inzwischen gibt es mehr als 80 solch speziell ausgewiesener Gebiete in Berlin. Dort lebt etwa ein Drittel der Berliner Bevölkerung in circa 680.000 Wohnungen. In diesen sogenannten Erhaltungsgebieten, wie sie auch heißen, soll die Bevölkerung in ihrer Zusammensetzung vor Verdrängung geschützt werden.

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Das ist insbesondere dann notwendig, wenn teure Modernisierungen den Mietpreis einer Wohnung hochtreiben und dazu führen, dass Mieter ausziehen müssen. Bei Neuvermietung wird dann meist teurer vermietet als zuvor. Menschen mit niedrigeren Gehältern werden so immer mehr durch Besserverdiener verdrängt.

Für folgende Gebiete in Mitte wurde der Milieuschutz bestätigt:

  • Thomasiusstraße
  • Reinickendorfer Straße
  • Soldiner Straße
  • Tiergarten-Süd
  • Kattegatstraße
  • Humboldthain Nord-West
  • Alexanderplatzviertel

Milieuschutzgebiete müssen bestimmte Kriterien erfüllen

Die Bezirke können zum Schutz der Mieterschaft Milieuschutzgebiete ausweisen. Es müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein. Es muss nachgewiesen werden, dass in diesem Areal ein hoher Aufwertungsdruck auf den Immobilien liegt. Eine solche Neubewertung hat im Bezirk Mitte zuletzt für sieben der Gebiete stattgefunden. Das erste Milieuschutzgebiet in Berlin befand sich übrigens im Stephankiez in Moabit und wurde 1991 eingeführt.

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Der Bezirk Mitte hat neben diesen sieben nun bestätigten noch etliche weitere Milieuschutzgebiete. Dazu gehören die Gebiete Alexanderplatzviertel, Badstraße, Birkenstraße, Leopoldplatz, Müllerstraße Nord, Seestraße, Sparrplatz sowie Waldstraße.

Berliner Verband sieht Hemmnis in Milieuschutz

Manche sehen in den Einschränkungen, die der Milieuschutz mitbringt, zunehmend eine Investitionsblockade. Denn viele Modernisierungen sind in den betroffenen Gebieten nicht oder nur unter strengen Auflagen möglich. Insbesondere energetische Sanierungen, die ebenfalls durch die Behörden genehmigt werden müssen, würden so nur nach langer Prüfung oder aber gar nicht genehmigt werden. Das hatte Anfang des Jahres die Berliner Wohnungswirtschaft beklagt.

Für Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) ist der Erhalt der Milieuschutzgebiete ein Gewinn. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Bewohnerinnen und Bewohner in den Milieuschutzgebieten. Damit kann der Bezirk Mitte weiterhin in 14 Gebieten das Instrument einsetzen, um eine möglichst sozial verträgliche Umsetzung von Baumaßnahmen zu befördern und die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen!“