Berlin. Die Bewohner der Waldstraße 37 hatten bis zuletzt gehofft. Sie wollten, dass das Land Berlin das Vorkaufsrecht für ihr Grundstück mit drei Wohnhäusern und rund 30 Wohnungen in Moabit wahrnimmt. Dazu kam es nicht. Bis zum Ablauf der Frist am Montagabend, 7.1. fand sich keine stadteigene Wohnungsbaugesellschaft, die die Häuser erwerben wollte. WBM, degewo und zuletzt die Gesobau lehnten einen Ankauf ab.
Das Haus wurde im vergangenen Jahr an einen Investor verkauft. Bei den Mietern löste das Sorgen aus. „Mit dem Kauf der Häuser durch einen Investor sind Modernisierungen, Mietsteigerungen und diverse Entmietungsstrategien programmiert“, sagte Anwohner Johannes Schwarz-Beutel. Um die Situation abzuwenden, startete er eine Petition, um die Senatsverwaltung für Finanzen dazu zu bringen, den Ankauf durch eine stadteigene Wohnungsbaugesellschaft finanziell zu unterstützen. Diese hatte einen Ankauf im November wohl zunächst verworfen. Nachdem sich im Internet schnell 1000 Unterzeichner der Petition fanden, ließ sich auch der Senat dazu bewegen, das Vorkaufsrecht finanziell per Zuschuss zu unterstützen.
WBM, degewo und Gesobau lehnten Erwerb per Vorkaufsrecht ab
Genützt hat es nichts. Der Reihe nach lehnten die stadteigenen Wohnungsbaugesellschaften ab. „Die Prüfungen der Wohnungsbaugesellschaften WBM, degewo und Gesobau haben ergeben, dass ein Ankauf trotz Förderkulisse finanziell nicht darstellbar ist“, teilte die Senatsverwaltung für Finanzen mit. Grund dafür sei „der äußerst hohe Sanierungsbedarf des Gebäudes“.
Das Ergebnis ärgert auch Mittes Baustadtrat Gothe (SPD). An der Entscheidung sei jedoch nichts zu machen. Hätte man den Kaufpreis und die nötigen Instandsetzungskosten zusammengerechnet, hätte der Quadratmeterpreis über 4000 Euro gelegen. „Das wäre ja teurer als Wohnungsneubau“, meinte Gothe dazu. Zum Teil hätten die Wohnungsbaugesellschaften Zuschüsse von bis zu 50 Prozent des Kaufpreises vom Land benötigt, um den Kauf zu stemmen. Aus seiner Sicht gibt es Gesprächsbedarf mit dem Senat, wie solche Fälle in Zukunft zu lösen sind. „Wir müssen auch in solchen Fällen in der Lage sein, das Vorkaufsrecht auszuüben.“ Nur so könne der Druck auf die Immobilienszene aufrechterhalten werden, sagte der Stadtrat.
Bei zu hohen Preisen ist Vorkaufsrecht derzeit nicht ausübbar
Denn die Immobilienpreise würden weiter anziehen, die stadteigenen Wohnungsbaugesellschaften sind jedoch an die Kooperationsvereinbarung mit dem Senat gebunden. Zu hohe Kaufpreise können sie schlicht nicht über die begrenzten Mietsteigerungen finanzieren.
Immer wieder hat Gothe den Eindruck, dass Investoren genau das ausnutzen würden. „Auch die Investoren wissen, dass die Wohnungsbaugesellschaften Rahmenbedingungen haben, unter denen sie die Preisspirale nicht einfach weiter hoch drehen können.“ Kaufpreise könnten daher bewusst zu hoch angesetzt werden, damit die Bezirke ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben können. Doch auch anders könnten Investoren tricksen, glaubt Gothe: „Die Vermutung liegt nahe, dass Investoren das ausnutzen, einfach zu hohe Kaufpreise ansetzen und hoffen, dass die Stadt trotzdem kauft.“ Das bezirkliche Vorkaufsrecht gerät so in eine Zwickmühle. Eine Lösung ist bisher nicht erkennbar.
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