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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte die Ablehnung mit einem unzureichenden Sicherheitskonzept begründet. „Insbesondere die Frage der Zugangsbeschränkungen und des Schutzes der Veranstaltung vor Überfüllung konnte in diesem Jahr nicht hinreichend geklärt werden“, sagte Carsten Spallek. Bei bis zu 350.000 Besuchern müssten Mindestanforderungen an die Sicherheit gewährleistet sein.
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