Der Bebauungsplan für das Einkaufszentrum auf dem Schultheiss-Areal ist aufgrund von „Abwägungsfehlern“ unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung mitgeteilt. Das Urteil war bereits im Dezember gefällt worden. So seien die Verkaufsfläche von 20.000 Quadratmeter zu groß bemessen und die Verschattung der Wohnhäuser nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Das Stadtplanungsamt hat dem Bauherrn, Harald Huth, bereits die Baugenehmigung für Hotel, Geschäfte und Büros erteilt. Diese ist von dem Urteil nicht betroffen, sondern Gegenstand eines Widerspruchsverfahrens.

kla