Eisbär Knut beschäftigt zwei Jahre nach seinem Tod die Justiz: Das EU-Gericht in Luxemburg verhandelt an diesem Mittwoch einen Streit über die Markenrechte an dem bekannten Eisbären. Der Zoo, aber auch die britische Firma Knut IP Management beanspruchen die Vermarktung des Bären für sich. Geklagt hatte die Londoner Firma. Der Zoo hatte 2007 die Rechte an der Marke „Knud“, „Knut“ und „Knut der Eisbär“ in Deutschland registrieren lassen. Allerdings etwas spät. Nach Angaben des EU-Gerichts hatte nur wenige Tage zuvor die Firma Knut IP Management beantragt, die Marke „Knut – Der Eisbär“ als Gemeinschaftsmarke registrieren zu lassen. Dagegen wehrte sich der Berliner Zoo. Das zuständige EU-Markenamt gab den Berlinern recht. Gegen diese Entscheidung klagte das britische Unternehmen vor dem EU-Gericht. An diesem Mittwoch werden Anwälte beider Parteien in einer mündlichen Verhandlung ihre Argumente austauschen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
dpa/BM


