Für den Monbijoupark hat das Bezirksamt jetzt eine Parkordnung erlassen. Darin ist festgelegt, dass das Grillen nur noch auf den hierfür speziell ausgewiesenen Flächen zulässig ist. Dies diene dem Schutz der öffentlichen Grünanlage, teilte Stadtrat Carsten Spallek (CDU) mit. Sie dürfe beim Grillen nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Mitgebrachte Geräte seien wieder zu entfernen, die Grillfläche dürfe 0,5 Quadratmeter nicht überschreiten. Laut Verbotsliste ist das Sammeln von Ästen oder Zweigen direkt vor Ort nicht erlaubt, ebenso das Verwenden von leicht brennbaren Flüssigkeiten. Der entstandene Müll ist in extra dafür aufgestellten Containern zu entsorgen. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

rg