Das private Wohnungsunternehmen Vonovia gehört mit fast 550.000 Wohnungen in Deutschland und einem Umsatz von fast fünf Milliarden Euro zu den größten Anbietern überhaupt. Immer wieder steht Vonovia aber auch in der Kritik. Besonders, wenn es um Mieterhöhungen geht.

Zuletzt hatte sich das Unternehmen für Wohnungen in Berlin eine abenteuerliche Begründung für ein erneutes Mieterhöhungsverlangen einfallen lassen. Dieses sollte mit der „guten ÖPNV Anbindung“ und der „guten Nahversorgung“ durchgesetzt werden – Kriterien, die mit der „Wohnlage“ bereits im Mietspiegel abgebildet sind, was Vonovia-Chef Rolf Buch jedoch nicht zu interessieren schien. Erst kürzlich hatte er den Mietspiegel als „offensichtlich getürkt“ bezeichnet.

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Das Amtsgericht Lichtenberg sprach im konkreten Fall (Aktenzeichen: 2 C 5114/24) nun ein Machtwort, wie der „Tagesspiegel“ zuerst berichtete. Die Richter kippten die Mieterhöhung und begründeten ihre Entscheidung damit, dass die von Vonovia genannten Punkte keine „wohnwerterhöhende Merkmale“ im Sinne des Mietspiegels seien.

Vonovia ist allerdings nicht nur in Berlin äußerst findig, wenn es um Mieterhöhungen geht. Im Ruhrgebiet wurde solche unter anderem mit einem Waschmaschinenanschluss im Badezimmer begründet. Der Deutsche Mieterbund und Mietervereine raten Betroffenen, die Forderungen innerhalb von acht Wochen genau zu prüfen und gegebenenfalls Klage zu erheben.

tok