In Lichtenberg ist öffentliches Grillen in Parks und Grünanlagen ab April nicht mehr erlaubt. Ausnahmeregelungen für den Fennpfuhlpark, den Stadtpark Lichtenberg und den Rudolf-Seiffert-Park wurden zurückgenommen, wie das Bezirksamt mitteilte. In den kommenden Tagen soll der Abbau entsprechender Beschilderungen der Grillplätze erfolgen.
Martin Schaefer (CDU), Lichtenberger Stadtrat für Öffentliche Ordnung und Umwelt, erklärte zum Beschluss des Bezirks: „Die Entscheidung ist dem Bezirksamt Lichtenberg nicht leichtgefallen. Das Bedürfnis nach gemeinschaftlichem Grillen gerade für Bewohner von Mietwohnungen ist verständlich. Die nicht abnehmenden Beschwerden über Lärm, Dreck, Rauch und Ratten stehen jedoch auf der anderen Seite und wiegen schwerer."
Die Behörden hätten versucht, die Interessen der Anwohner, Parkbesucher und Grill-Fans auszubalancieren und dabei Umwelt und Natur zu schützen. Dabei habe man besonders große Müllcontainer aufgebaut, verstärkt vor Ort kontrolliert und Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigung (BSR) aufräumen lassen. Auch Aufklärungskampagnen, Schädlingsbekämpfung und der Einsatz von Parkläufern hätten jedoch nicht zum erhofften Erfolg geführt, so der Stadtrat.
Grillverbot in Berlin-Lichtenberg: "Zunehmend Konflikte mit der Nachbarschaft"
Einige der Parkbesucher hätten ihren Müll einfach liegen lassen, sodass Ratten zu einem immer größeren Problem geworden seien. "Neben dem Müll mit allen Folgeerscheinungen gibt es zunehmend Konflikte mit der Nachbarschaft oder untereinander", so Schaefer weiter. Hinzu komme der erhebliche Schaden der bezirklichen Grünanlagen und Erholungsflächen.
Auf Privatgrundstücken ist Grillen in Berlin erlaubt, in Grünanlagen ist es dagegen verboten. In einigen Grünanlagen gibt es aber extra ausgeschilderte Grillplätze. Die Zahl dieser Ausnahmeregelungen ist zuletzt aber deutlich gesunken. Erlaubt ist das Grillen zum Beispiel noch auf einer ausgewiesenen Fläche im Volkspark Friedrichshain. Benötigt wird hier aber eine sogenannte Grillmarke und die Hinterlegung einer Kaution. Wer an einer anderen als den ausgewiesenen Stellen einen Grill aufbaut, muss ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro zahlen. Für das Ausheben von Grillgruben oder ähnliche Beschädigungen werden sogar bis zu 5000 Euro fällig.
BM


