Obwohl sie ohne entsprechende Genehmigungen betrieben wird, bleibt die Linksautonomen-Kneipe „Kadterschmiede“ im teilbesetzen Haus „Rigaer 94“ in Friedrichshain zunächst offen. Nach einem langjährigen Streit wies das Berliner Landgericht am Montag eine erneute Räumungsklage der Eigentümergesellschaft ab. Diese sei „unzulässig“, wie die Vorsitzende Richterin Sabine Bünning sagte. Die Anwälte Markus Bernau und Alexander von Aretin, die die Eigentümer vertreten, hätten keine ausreichende Prozessvollmacht.

Die Kläger verlangten eine Herausgabe der Räume im Erdgeschoss des Seitenflügels des Hauses. Außerdem strebten sie eine Nutzungsentschädigung an. Dem erteilte die 59. Zivilkammer des Landgerichts nun zunächst eine Absage. Zwar sei die Lafone Investment, eine britische Limited, der das Haus gehört, auch nach dem Brexit als rechtsfähige Personengesellschaft deutschen Rechts zu behandeln, was die Gegenseite stets bezweifelt hatte.

Die Klage scheiterte damit an formellen Gründen, ohne dass über sie inhaltlich befunden wurde. Ob die Eigentümergesellschaft Anspruch auf Herausgabe der Räume auf Entschädigungszahlungen hat, bleibt damit weiter unklar. Auch frühere Räumungsklagen der Eigentümerfirma waren aus vergleichbaren Gründen abgewiesen worden, weshalb ein neuer Anlauf möglich war. Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig, sodass innerhalb eines Monats Berufung beim Berliner Kammergericht eingelegt werden kann.

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Der Gebäudekomplex „Rigaer 94“ mit rund 30 Wohnungen gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene Berlins. Immer wieder kommt es im Umfeld und aus dem Haus etwa zu Attacken auf Polizeibeamte. Im Zuge einer Brandschutzprüfung im Juni 2021 kam es zuletzt zu schweren Ausschreitungen. Im Zuge dessen stellte ein von der Eigentümergesellschaft bestellter Sachverständiger schwere Mängel fest. Zuvor hatten die SPD-geführten Innenverwaltung und der Grünen-geführte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg monatelang über die Durchführung der Prüfung gestritten – auch vor Gericht.

Gescheiterter Vorschlag einer einvernehmlichen Lösung

Die Kadterschmiede gibt es seit 2013, ohne dass jemals ein regulärer Mietvertrag abgeschlossen worden sein soll. Auch eine Ausschankgenehmigung soll es nicht geben. Betrieben wird sie von einem Verein. Bereits 2016 wurde sie geräumt – zu Unrecht, wie ein Gericht später feststellte. Die Räumung musste rückgängig gemacht werden. Zur Beginn der Verhandlung, die aus Sicherheitsgründen im Moabiter Kriminalgericht stattfand, hatte die Kammer einen Vergleich angeregt. Auf diese Weise könnten Zeit und Nerven gespart werden, hieß es. Stattdessen könne man sich auf einen Mietvertrag und eine monatliche Zahlung von 650 Euro und den Erlass der alten Mietschulden einigen. Zwar zeigten sich beide Seiten nicht ganz abgeneigt. Dennoch kam das nicht zustande.

Die Eigentümer haben mittlerweile allen Bewohnerinnen und Bewohnern der 31 Wohnungen gekündigt um beim zuständigen Amtsgericht Kreuzberg Räumungsklagen eingereicht. „Wir wollen geordnete Verhältnisse schaffen und ein Haus mit Mieterinnen und Mieter, die wir kennen“, sagte Anwalt von Aretin Ende Februar am Rande einer der Verhandlungen. Dabei ging es um eine Zweiraumwohnung im Seitenflügel, für die im Jahr 1992 ein Mietvertrag über eine monatliche Zahlung von 120 Euro inklusive Nebenkosten geschlossen wurde. Die Mieterin soll bereits vor 20 Jahren ausgezogen und die Wohnung in eine Art Fitnessraum umgewandelt worden sein, wie die Polizei im Oktober bei einer Begehung feststellte. Eine Entscheidung in diesem Fall soll am 29. März fallen. Auch die Verhandlung gegen einen Mieter im Vorderhaus, der mit 60.000 Euro Miete im Rückstand sein soll, hat bereits begonnen. In diesem Fall entschied das Gericht aber, dass ein wissenschaftliches Gutachten zunächst klären soll, ob die Lafone überhaupt nach deutschem Recht existiert., Inwieweit sich die Entscheidung des Landgerichts darauf auswirkt, ist unklar.

mit dpa