Die Senatskanzlei hat keine Einwände gegen die Ausstellung mit Fotoplakaten auf der Rückseite der East Side Gallery, die im Juli beginnen soll. Nach anfänglichen Bedenken habe man sich der Haltung des Landesdenkmalamtes zur „West Side Gallery“ angeschlossen, teilte Kulturstaatssekretär André Schmitz auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Michael Braun mit. „Eine temporäre künstlerische Bespielung der Rückseite sollte nicht untersagt werden.“ Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass der ursprüngliche Zustand des Bauwerks wiederhergestellt werden kann.

saf