Sieben Monate nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang müssen sich zwei als „Kudamm-Raser“ bekannt gewordene Männer vor Gericht verantworten. Wie Justizsprecherin Lisa Jani am Mittwoch mitteilte, beginnt der Prozess gegen die 24 und 27 Jahre alten Berliner am 8. September vor einer Schwurgerichtskammer am Landgericht. Moabit. Die Staatsanwaltschaft hat bereits im Juli gegen Marvin N. und Hamdi H. wegen Mordes angeklagt, inzwischen hat die zuständige 35. Strafkammer die Anklage zugelassen.
Marvin N. und Hamdi H. haben in der Nacht zum 1. Februar dieses Jahres mit ihren hochgezüchteten Wagen (AMG-Mercedes, 380 PS und Audi A 6, 224 PS) ein Rennen veranstaltet, das vom Kurfürstendamm bis zum Wittenbergplatz führen sollte. Es endete allerdings bereits an der Kreuzung Tauentzienstraße / Ecke Nürnberger Straße. Beide Männer überfuhren dort eine rote Ampel, zugleich fuhr von Rechts kommend bei Grün der 69-jährige Michael W. mit seinem Jeep in die Kreuzung hinein. Marvin N. kann noch ausweichen, doch Hamdi H. prallte mit mindestens 160 Stundenkilometern seitlich gegen den Geländewagen des Rentners. Der erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Verkehrsunfalldienstes der Polizei brachten in den folgenden Wochen immer neue und immer schreckliche Details der tödlichen Raserei ans Licht. Obwohl auch in den Nachtstunden am Kurfürstendamm der Verkehr fließt, beschleunigen die beiden Männer nach dem Start schnell auf 130, in Höhe der Gedächtniskirche schließlich auf knapp 170 Stundenkilometer. Der Aufprall reißt bei dem Jeep des Getöteten das komplette Dach fort, eine Stange bohrt sich in den Kopf des 67-Jährigen. Einem Bericht der BZ zufolge überfuhren die beiden Raser insgesamt elf Ampeln, die meisten davon bei Rot.
Die Polizei ermittelte zunächst “nur“ wegen fahrlässiger Tötung. Einen Monat nach der Tat wurden die Ermittlungen auf Totschlag ausgeweitet, die beiden Männer landeten in Untersuchungshaft. Im Juli änderte die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf ein drittes Mal, diesmal auf Mord. Anklage wirft N. und H. vor, den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben, nur um ein Rennen zu gewinnen. Der Gesetzgeber nennt solche Taten als sittlich auf unterster Stufe stehend.
Aufsehen hatte neben der völligen Rücksichtslosigkeit beider Männer auch das Verhalten von Hamdi H. unmittelbar nach dem Zusammenprall erregt. Immer wieder erkundigte er sich bei Polizisten und Rettungskräften nach dem Zustand seines heißgeliebten Wagens. Das Opfer dagegen interessierte ihn zunächst nicht.