Berlin. Fünf Monate nach Tod der Afghanin Maryam H. hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihre beiden jüngeren Brüder Sayed und Seyed H. erhoben. Den beiden 26 und 22 Jahre alten Männern wird vorgeworfen, ihre 34-jährige Schwester aus niederen Beweggründen vorgeworfen. Sie sollen die zweifache Mutter getötet haben, weil sie mit ihrem westlichen Lebensstil nicht einverstanden waren – vor allem mit ihrer Scheidung.
Laut Anklage haben die beiden Brüder ihre Schwester am 13. Juli unter einem Vorwand zu einem Treffen gelockt und sie getötet. Maryam H. starb durch Drosseln, Würgen und Aufschneiden der Kehle. Dann sollen sie die Leiche zerteilt und in einen Rollkoffer gepackt haben und mit dem Taxi zum Bahnhof Südkreuz gefahren sein. Bilder aus einer Überwachungskamera zeigen die beiden mit dem Koffer beim Betreten des Zuges inmitten vieler Menschen.
Leiche wurde im August in Bayern gefunden
Ziel der beiden mutmaßlichen Mörder war das bayerische Neuburg an der Donau, wo der ältere der beiden lebte. Dort wurde die Leiche der 34-Jährigen am 5. August vergraben gefunden. Die beiden Brüder befinden sich bereits seit dem 3. August in Untersuchungshaft.
Die drei Geschwister kamen 2013 als Asylsuchende aus Afghanistan nach Deutschland. Bereits im Alter von 16 Jahren wurde Maryam H. zwangsverheiratet und hatte mit ihrem Mann zwei Kinder. Die Ehe soll von Gewalt geprägt gewesen sein, sodass sie sich 2017 nach deutschem Recht scheiden ließ und sich einem anderen Mann zuwandte.
Lebenswandel nicht mit „archaischen Ehr- und Moralvorstellungen“ vereinbar
Das wollten ihre Brüder offensichtlich nicht hinnehmen. Laut der Anklageschrift wollten sie „ihre Schwester durch die Tat für ihren westlich orientierten Lebenswandel bestrafen, der nicht ihren archaischen Ehr- und Moralvorstellungen und ihrem Frauenbild entsprach“. Nach früheren Angaben von Ermittlern wurde sie besonders von einem der Brüder, der auch in Berlin lebte, unter Druck gesetzt und kontrolliert.
Der 13-jährige Sohn und die 10-jährige Tochter der Getöteten werden im Prozess als Nebenkläger auftreten, wobei sie vom Berliner Opferanwalt Roland Weber vertreten werden. Weber ist gleichzeitig Opferbeauftragter des Landes Berlin.