Berlin. In Kreuzberg und Neukölln haben Zollfahndung und LKA einer Shisha-Bande das Handwerk gelegt und 2,5 Tonnen Shisha-Tabak beschlagnahmt.
Die gemeinsame Ermittlungsgruppe Zigaretten (GEZig) des Berliner Landeskriminalamts (LKA) und des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg hat am Dienstagmorgen 2,5 Tonnen illegalen Shisha-Tabak sichergestellt. Damit wurde einer deutsch-jordanischen Shisha-Bande mit fünf Mitgliedern im Alter zwischen 28 und 42 Jahren das Handwerk gelegt. Insgesamt wurden fünf Wohnungen und Geschäftsräume in Kreuzberg und Neukölln durchsucht.
Shisha-Tabak beschlagnahmt: Rohmaterial aus Rumänien
Die Bande hatte den Wasserpfeifentabak in mehreren illegalen Produktionsstätten in Berlin zusammengerührt und an Bars ausgeliefert. Die hygienischen Umstände scheinen katastrophal. Gesundheitliche Aspekte wurden erkennbar vollkommen außer Acht gelassen. Hierbei wurden auch gefälschte Originalverpackungen von bekannten Wasserpfeifensorten genutzt, um den Verbraucher zu täuschen. Den Rohtabak bezog die Gruppe laut Zollfahndungsamt in größeren Mengen augenscheinlich aus Rumänien.

Zoll und LKA waren mit mehr als 120 Beamten im Einsatz. „Dieser fantastische Erfolg der GEZig zeigt, wie wichtig die behördenübergreifende Zusammenarbeit ist und bleibt“, sagt Christian Lanninger, Sprecher des Zollfahndungsamts. Im Auftrag der Berliner Staatsanwaltschaft war die GEZig der Bande bereits seit einem Jahr auf der Spur. Man habe ihr bereits im Vorfeld Steuerhinterziehung und gewerbsmäßige Steuerhehlerei mit fast 1,2 Tonnen unversteuerten Wasserpfeifentabak nachgewiesen, der bereits verkauft wurde, heißt es.
Lesen Sie auch: Kriminelle Clans: „Wir werden den Kampf gewinnen müssen“
Shisha-Tabak sichergestellt: Steuerschaden liegt bei mehr als 80.000 Euro
Die gesamte Menge von 3,7 Tonnen hätte für 370.000 Konsumeinheiten zu zehn Gramm gereicht. Der insgesamt entstandene Steuerschaden liegt bei mehr als 80.000 Euro. Der Umsatz, wäre alles verkauft worden, kann auf bis zu 3,7 Millionen Euro geschätzt werden. Die Ermittlungen würden andauern, so Lanninger weiter. Die Verdächtigen seien nach ersten Erkenntnissen keine Mitglieder eines kriminellen Clans. Da keine hinreichende Flucht- und Verdunkelungsgefahr gesehen wurde, sei niemand festgenommen worden. Haftbefehle sind erst bei Steuerhinterziehungen ab einer Million Euro

verpflichtend.
„Der Fall zeigt, warum Ermittlungsgruppen, die sich in bestimmten Bereichen konzentriert um Kriminalitätsbekämpfung kümmern können, wichtig sind“, sagt Thomas Spaniel, Vizechef der Gewerkschaft der Polizei Berlin. „Wir freuen uns, dass die langwierigen Ermittlungen und die intensive behördenübergreifende Arbeit Früchte getragen haben.“ Die letzten Jahre würden zeigen, dass unverzollter Shisha-Tabak nach wie vor ein sehr lukratives Geschäftsfeld der organisierten Kriminalität darstellt. „Nach wie vor kann Rohtabak steuerfrei erworben werden. Der Gesetzgeber sollte diese Lücke schließen und so den Nährboden abgrasen.“
Der GEZig gelang zuletzt im Dezember ein größerer Schlag gegen eine Shisha-Bande. Damals wurden bei berlinweiten Razzien insgesamt 1,1 Tonnen illegaler Tabak festgestellt. Ein Jahr lang waren die Ermittler der deutsch-libanesisch-syrischen Tätergruppe auf der Spur. Die fünf Beschuldigten im Alter zwischen 30 und 40 Jahren sollen neben zwei legalen Ladengeschäften mit Onlinehandel auch eine illegale Vertriebsschiene mit selbst hergestelltem Wasserpfeifentabak aufgebaut haben.
Ermittlungsgruppe wurde vor 21 Jahren eingerichtet
Die GEZig wurde vor 21 Jahren eingerichtet. Das erklärte Ziel war lange nur, den organisierten Handel mit Zigaretten sowie die dazugehörige Bandenkriminalität in und um Berlin zu bekämpfen. Seit Anfang 2019 kümmert sie sich auch um illegalen Wasserpfeifentabak, der immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Wie Zigaretten, Zigarren und weitere Rauchwaren unterliegt auch Shisha-Tabak der Tabaksteuer. Der Handel mit illegaler Ware ist ein lukratives Millionengeschäft. Dem deutschen Staat sind dadurch zwischen 2015 und 2018 insgesamt 130 Millionen Euro an Steuern entgangen. Zahlen für 2019 stellt das Bundesfinanzministerium Ende März vor.
Lesen Sie auch: Kritik an Shisha-Bar-Razzien: Senat weist Vorwürfe zurück