In Berlin haben sich erneut zwei Autofahrer ein ebenso illegales wie gefährliches Rennen geliefert. Schauplatz war in diesem Fall in der Nacht zu Sonntag die Stadtautobahn A 100 im Bereich Schöneberg. Nach einem im Verlauf des Rennens verursachten Unfall konnten die beiden Fahrer zunächst unerkannt flüchten. Im Zuge der Ermittlungen wurde allerdings ein Fahrzeug noch in Tatortnähe entdeckt. Der Wagen und der Führerschein des 26-jährigen Fahrers wurden beschlagnahmt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Verkehrsermittler befuhr ein 39-jähriger Taxifahrer gegen 23.50 Uhr die A 100 in Richtung Süden. In Höhe der Ausfahrt Alboinstraße bemerkte der Fahrer im Rückspiegel, wie von hinten zwei Fahrzeuge, ein Mercedes und ein Renault, heranrasten. Eine Chance, den sich mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit nähernden Wagen auszuweichen, hatte der Taxifahrer nicht mehr. Noch bevor er reagieren konnte, raste der Renault rechts an ihm vorbei.

Taxifahrer wie durch ein Wunder nur leicht verletzt

Der Fahrer des Mercedes hingegen konnte nicht mehr ausweichen und fuhr auf das Taxi auf. Der 39-Jährige schaffte es nicht, die Kontrolle über sein Fahrzeug zu behalten. Das Taxi wurde durch den Aufprall zunächst gegen die linke Leitplanke gedrückt, schleuderte von dort über die gesamte Fahrbahn und prallte schließlich gegen die rechte Leitplanke. Danach kam es zum Stehen. Der Taxifahrer wurde wie durch ein Wunder nur leicht verletzt. Gegenüber den kurz darauf am Unfallort eintreffenden Polizeibeamten klagte er über Kopf- und Nackenschmerzen, musste aber zunächst nicht ärztlich behandelt werden.

Während der Mercedes und sein Fahrer durch sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen schnell entdeckt werden konnten, fehlt von dem Fahrer des Renault noch jede Spur. Gegen den 26-jährigen Mercedes-Fahrer sowie gegen Unbekannt wird jetzt wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ermittelt. Dieser Tatbestand wurde erst im Jahr 2017 geschaffen, um gegen Raser vorgehen zu können, die bei rücksichtlosen Autorennen das Leben und die Gesundheit Unbeteiligter gefährden. Bislang war die Rechtslage so, dass ein illegales Rennen, bei dem niemand zu Schaden kommt, als Ordnungswidrigkeit gewertet wurde. Die weiteren Ermittlungen und die Fahndung nach dem Renault-Fahrer hat der Verkehrsdienst der Direktion 4 übernommen.

hhn