Berlin. Die Angeklagten wollten in Syrien für den IS kämpfen. Ihre Ausreise wollten sie anscheinend durch den Weiterverkauf von Handys finanzieren.
Unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen hat in Berlin der Prozess gegen vier mutmaßliche Unterstützer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) begonnen. Die Angeklagten sollen sich in der inzwischen verbotenen Berliner Moschee Fussilet 33 radikalisiert und Ende 2016 ihre Ausreise nach Syrien vorbereitet haben. Sie hätten dort den IS als Kämpfer unterstützen wollen. Nach Verlesung der Anklage am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht verweigerten die Männer die Aussage.
Auch der Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri, besuchte die Fussilet Moschee regelmäßig. Bei dem Anschlag mit einem Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche im Dezember 2016 wurden zwölf Menschen getötet. Eine Verbindung der vier Angeklagten zu Amri bestehe nicht, erklärten Verteidiger am Rande des Prozesses.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten – ein Deutsch-Marokkaner, zwei Türken und ein Deutscher – sowie zwei gesondert Verfolgte in zwei Gruppen und auf verschiedenen Routen nach Syrien gelangen wollten. Zwei 22- und 25-Jährige sollen zuvor mit betrügerisch erlangten Darlehen hochwertige Handys erworben und weiterverkauft haben, um die Ausreise zu finanzieren. Die Reisen der Angeklagten seien misslungen.
Die italienische Polizei schickte die mutmaßlichen IS-Anhänger zurück nach Deutschland
Denn wie die Berliner Morgenpost bereits heute Morgen berichtete, glauben selbst die Ermittler, dass die Angeklagten ihren mutmaßlichen Ausreiseplan nicht vollendeten. Soufiane A. soll von italienischen Polizisten zurück nach Deutschland geschickt worden sein, weil in seinem Personalausweis ein Ausreiseverbot vermerkt war. Emrah C., Resul K. und Feysel H. sollen zurückgekehrt sein, weil sie in der Türkei abschreckende Berichte eines IS-Rückkehrers gehört haben sollen. Eine Strafe für einen Versuch, der nicht vollendet wurde? Laut Strafgesetzbuch ist das seit April 2015 möglich. Der Bundestag beschloss damals, dass bereits der Versuch der Ausreise in einen Terrorstaat als "schwere staatsgefährdende Gewalttat" gewertet werden soll.
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kr/dpa