Zum Artikel „Der Abschied von diesem Automaten löst unerwartete Gefühle aus“ vom 19. Oktober:

Als die Deutsche Bahn die Bahncard digitalisiert hat, hatte ich ihr mit einer Klage gedroht und sie um Mitteilung gebeten, bei welchem Gericht ich diese einreichen muss. Stattdessen wurde mir mitgeteilt, dass mir ab dem 9. Juni 2024 neben der Bahncard ein Ersatzdokument zum Download zur Verfügung steht. Das setzt einen PC voraus, den ich allerdings seit Langem habe. Resigniert hatte ich im März 2024 mit 88 Jahren erstmals ein Handy erworben, mit dem ich noch immer auf Kriegsfuß stehe. Nun also ist die BVG mit dieser altersdiskriminierenden Maßnahme an der Reihe. Ich kenne einige Menschen, alt wie jetzt ich (91), die weder Handy noch PC besitzen. Will man sie von der BVG-Benutzung ausschließen? Wundern tut mich besonders, dass von den Seniorenorganisationen nichts zu hören ist. Haben auch sie schon resigniert?

Hermann Schneider, per E-Mail

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Zum Artikel „So will Rot-Grün-Rot die Vergesellschaftung umsetzen“ vom 18. Oktober:

Unabhängig davon, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin juristisch auf äußerst wackeligen Füßen steht, wird ein Problem nur am Rande erwähnt! 100.000 Wohnungen, alle Baujahr vor 2021, sollen später von einer neuen Gesellschaft verwaltet werden. Woher kommen denn die benötigten Mitarbeiter mit entsprechender Fachkompetenz, die solche Immobilien instand halten, vermieten, kaufmännisch verwalten etc.? Wer ist in der Lage, eine solche Gesellschaft zu organisieren und zu führen? Da die Immobilien älteren Datums sein werden, dürften auch erhebliche Kosten für die Gebäudeerhaltung einzurechnen sein. Unabhängig von den Kosten für die Belegschaft der Verwaltungsgesellschaft. Wie die Erhaltung von Immobilien in Berlin abläuft, ist an den maroden Schulgebäuden nachzuvollziehen! Auch wenn eine Vergesellschaftung äußerst fragwürdig ist, würden mir die Mieter, die in diesen Wohnungen wohnen, schon heute leidtun, sollte es wider Erwarten doch zu einer Vergesellschaftung kommen.

Bernhard Scharff, per E-Mail

Ein kleiner Fehler in Ihrem Artikel zur geplanten Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände hat durchaus größere verfassungsrechtliche Bedeutung: Nicht die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes sind unabänderlich. Die sogenannte Ewigkeitsklausel schützt insbesondere die in Art. 1 UND 20 GG niedergelegten Grundsätze. Art. 15 GG gehört hingegen nicht dazu und könnte grundsätzlich mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.
Die eigentlich spannende juristische Frage liegt allerdings an anderer Stelle: Kann der Bund Berlin durch ein Bundesgesetz überhaupt daran hindern, eine Vergesellschaftung gesetzlich zu regeln? Die Bundesregierung hat entsprechende Pläne angekündigt. Ein schlichtes Verbotsgesetz dürfte jedoch nicht genügen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung zum Berliner Mietendeckel klargestellt, dass ein Bundesgesetz keine Sperrwirkung entfaltet, wenn es ausschließlich dazu dienen soll, die Länder von eigener Gesetzgebung auszuschließen.
Zwar besitzt der Bund nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG grundsätzlich eine Gesetzgebungskompetenz für Vergesellschaftungen. Ob und in welchem Umfang er davon Gebrauch machen darf, unterliegt jedoch weiteren verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere denen des Art. 72 Abs. 2 GG. Es bleibt daher spannend, ob und wie der Bund seine angekündigten Pläne verfassungsrechtlich tragfähig umsetzen kann.

Ricardo Hoffmann, per E-Mail

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Zum Artikel „Pflege zu Hause: Studie zeigt, wo Pflegebedürftige und Angehörige an Grenzen stoßen“ vom 5. Oktober:

Was momentan im Zuge der Pflegereform passiert oder passieren soll, ist schlicht unfassbar. Die Abschaffung der Verhinderungspflege bedeutet ja im Umkehrschluss, dass es auch in der Vergangenheit ohne sie geklappt hätte. Ein Schlag ins Gesicht aller pflegenden Angehörigen. Frauen wie auch Männer. So langsam kann man über die vielen Unsinnigkeiten nur noch die kalte Wut kriegen. Und es wird auch immer so getan, als handele es sich um milde Gaben oder Wohltätigkeiten von Gnaden der Regierenden. Dabei sind es Beiträge und teilweise Steuergelder, die der Souverän eingezahlt hat oder erst einmal erwirtschaften musste. Und für die vielen politischen Fehler der letzten Jahre kann er schließlich auch nichts. Des Weiteren wird diese Einsparung wieder einmal eine Milchmädchenrechnung sein, da die Anzahl der Betroffenen, die aufgrund dieser Maßnahme dann doch ins Heim abgeschoben werden müssen, steigen wird und hier natürlich noch höhere Kosten für sie, die Angehörigen und letztendlich wieder die Allgemeinheit zukommen. Danke für gar nichts.

Ullrich Herzau, per E-Mail