Rund einen Monat, nachdem sich am Bierpinsel in der Schildhornstraße ein Fassadenteil gelöst hatte, wird das gesamte Ausmaß über den Zustand des ikonischen Gebäudes in Berlin deutlich. Wie das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mitteilt, ist die Verkehrssicherheit unter dem Bierpinsel nicht mehr gegeben.

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Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, zu dem der Bezirk den Eigentümer des Bierpinsels verpflichtet hatte, nachdem sich am 20. September Fassadenteile gelöst und herabgestürzt waren. Der Gutachter habe dem Bezirksamt mitgeteilt, dass sämtliche Fassadenelemente nicht sicher seien. Eine Gefährdung des darunterliegenden öffentlichen Bereichs sei deshalb nicht mehr auszuschließen.
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Der Bereich unterhalb des Bierpinsels wird folglich in einem Radius von circa zwölf Metern komplett abgesperrt. Das betrifft Straßen, Geh- und Radwege. Die „Sperrungen sind durch den Eigentümer sofort umzusetzen“, wie es in einer Mitteilung heißt.
Diese Bereiche rund um den Bierpinsel sollen gesperrt werden:
- Schloßstraße (Fahrbahn, Radweg, Gehweg) in Richtung Rathaus Steglitz zwischen Schildhornstraße und Ahornstraße, entsprechende Umleitung des Busverkehrs
- Joachim-Tiburtius-Brücke beidseitig zwischen Schildhornstraße (Rampe bzw. Lepsiusstraße) sowie Autobahnauffahrt und -ausfahrt A103
- Schildhornstraße (Fahrbahn, Gehweg wird wieder geöffnet) in Richtung Schloßstraße ab Lepsiusstraße für den Durchgangsverkehr
- Zugang zum U-Bahnhof Schloßstraße auf dem Franz-Amrehn-Platz
„Wenn Gutachter zu dem Schluss kommen, dass eine Fassade möglicherweise nicht mehr sicher ist, muss gehandelt werden. Deshalb bleibt uns keine andere Wahl, als eine Ausweitung der Absperrung zu verlangen“, sagte Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff (CDU).

Die Realität am Bierpinsel sieht jedoch anders aus. Fußgänger haben die Absperrung zur Seite gezogen und nutzen munter den Gehweg. Auch die Schloßstraße war am Mittwochmittag frei befahr.
Eigentümer muss den Bierpinsel sanieren
Zugleich nahm der Politiker den Eigentümer des Bierpinsels in die Pflicht. „Vom Eigentümer erwarten wir Lösungen zur Sicherung des Bauwerks und Maßnahmen, die die Freigabe der betroffenen Bereiche ermöglichen. Der Eigentümer ist in der Pflicht, das Gebäude zu sanieren und einer Nutzung zuzuführen“, erklärte Steinhoff.
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Am 20. September hatten sich am Bierpinsel Teile der Fassade gelöst. Einige davon waren zu Boden gestürzt. Da sich die gelösten Teile in einer Höhe von 30 Metern befanden, war ein Entfernen dieser Gebäudeteile durch die Feuerwehr nicht möglich. Die Höhenrettung musste hinzugezogen werden.







