Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ruft die Beschäftigten der Berliner Charité am Donnerstag und Freitag (15. und 16. Oktober) zum Warnstreik auf. Der Aufruf umfasst den Früh-, Spät- und Nachtdienst an den drei Standorten Campus Virchow-Klinikum, Campus Charité Mitte und Campus Benjamin Franklin. „Mit dem zweitägigen Warnstreik machen die Beschäftigten Druck für verbindliche Personalvorgaben und einen wirksamen Belastungsausgleich“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Beschäftigten hatten zuletzt Mitte September gestreikt. An der Charité sind nach Angaben des Unternehmens etwa 7.000 Pflegekräfte tätig.

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In den laufenden Tarifverhandlungen gibt es laut Verdi erste Bewegung bei den Personalvorgaben für die stationären Bereiche. Harte Differenzen gebe es jedoch weiterhin beim Belastungsausgleich: Dazu habe die Charité bislang kein neues konkretes Angebot vorgelegt, heißt es bei der Gewerkschaft.

Personal an der Charité: Wollen Patienten gut versorgen

Die Arbeitgeberseite wolle an dieser Stelle sparen. Für Servicekräfte und Krankenpflegehilfskräfte sollen nach den bisherigen Vorstellungen der Charité zudem die Ansprüche auf Belastungsausgleich und eine verbindliche Mindestbesetzung entfallen.

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„Uns geht es nicht darum, möglichst viele freie Tage zu sammeln. Wir wollen genug Kolleginnen und Kollegen auf unseren Stationen, damit wir unsere Patientinnen und Patienten gut versorgen können. Der Belastungsausgleich sorgt dafür, dass fehlendes Personal für die Charité nicht folgenlos bleibt. Wer ihn zusammenstreicht, macht es leichter, Stellen abzubauen und die Arbeit auf immer weniger Schultern zu verteilen. Deswegen streiken wir“, erklärt Franziska Aurich, Pflegefachperson, Mitglied der ver.di-Tarifkommission.

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Vor dem Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg wurde am Mittwoch zum wiederholten Mal über die Ausgestaltung des Notdienstes während des Warnstreiks verhandelt. Das Gericht hatte eine von der Charité beantragte Notdienstbesetzung vollumfänglich bestätigt. Verdi hat nun Berufung dagegen eingelegt, da die Besetzung das Streikrecht aus Sicht der Gewerkschaft unverhältnismäßig einschränke. Am Nachmittag liefen die Verhandlungen noch.

lro