In Berlin gilt seit Oktober bei öffentlichen Veranstaltungen eine Mehrwegpflicht für Geschirr. Bedeutet: Wer auf Straßenfesten oder Großveranstaltungen Speisen und Getränke ausgibt, muss wiederverwendbare Teller, Becher und Besteck nutzen – und Pfand erheben. Das bestätigte die Senatsverwaltung für Umwelt dem „rbb“.

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Die Vorschrift gilt für alle Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, die einer Genehmigung bedürfen, wie beispielsweise Weihnachtsmärkte. Einweggeschirr ist damit verboten – auch kompostierbare oder biologisch abbaubare Varianten. Nach Angaben des Senats dauert deren Abbau meist länger als die Verarbeitung in den Kompostieranlagen.

Die Höhe des Pfands soll so gewählt werden, dass Gäste das Geschirr weder mitnehmen noch wegwerfen. Sie kann von der Genehmigungsbehörde vorgegeben oder dem Veranstalter überlassen werden. Die Behörde kontrolliert auch die Einhaltung der Regeln.

Hertha BSC: 3 Euro Pfand bei Speisen in Mehrwegbehältern

Die neue Mehrwegpflicht-Regelung hat auch Auswirkungen auf Sportvereine. So muss zum Beispiel Hertha BSC bei Heimspielen im Olympiastadion künftig neben Getränken auch bestimmte Speisen in Mehrwegbehältern ausgeben. Das Pfand beträgt nach Vereinsangaben 3 Euro. Der Club bat auf Instagram um Verständnis für mögliche Veränderungen im Catering.

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Nutzer äußerten sich skeptisch und befürchten längere Wartezeiten bei der Rückgabe. Ein User kommentierte: „An sich ist das gut, aber dann sorgt dafür, dass man den Pfand auch abgeben kann und nicht 1000 Stunden noch warten muss! Mehr Abgabestellen, wären z.B. ein sehr guter Anfang.“