Die Tarifverhandlungen zwischen dem Vorstand der Charité und Verdi spitzt sich zu. Wie die Gewerkschaft am Dienstag mitteilte, hat die Charité vor dem Arbeitsgericht Berlin Klage gegen ihre eigenen Beschäftigten aus Pflege, Therapie und Funktionsdienste und auch Verdi eingereicht. Der Termin vor dem Arbeitsgericht findet am Mittwoch, 2. September (11.30 Uhr), statt.

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Die Klage richtet sich gegen den ab Mittwoch geplanten Streik der Beschäftigten für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Entlastungs-Tarifvertrages „TV GFB“. In dem Vertrag sind die Personalausstattung an Europas größtem Universitätsklinikum sowie der Belastungsausgleich für Arbeiten in Unterbesetzung geregelt.
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Die Positionen beider Seiten gehen dabei weit auseinander. „Dass die Charité, ein landeseigenes Unternehmen, diesen Konflikt nun lösen will, indem sie das Streikrecht von Pflegekräften, Funktionsdiensten und vielen anderen Beschäftigten einschränkt, ist ein massives Foulspiel“, wird Gisela Neunhöffer, die stellvertretende Landesfachbereichsleiterin, zitiert.
Verdi setzt auf das Arbeitsgericht Berlin
Neunhöffer erwartet „vom Land als Träger und der Charité als Arbeitgeberin, das Streikrecht der Beschäftigen zu respektieren und nicht zu versuchen, einen tariflichen Konflikt durch Friedhofsruhe zu begraben. Gerade Menschen in diesen wichtigen Berufen müssen wie alle anderen auch das Recht haben, ihre Arbeitsbedingungen zu verteidigen.“
Die Charité will laut Verdi mit Verweis auf die durch das GKV-Kürzungsgesetz verschlechterte Finanzierung wesentliche Teile des Tarifvertrages verschlechtern. Die Beschäftigten fordern einen Erhalt der Vertrags, die Ausweitung der Regelungen auf einige bisher nicht erfasste Bereiche und die Weiterentwicklung von bisher nicht ausreichend wirksamen Regelungen.
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Neunhöffer sei „zuversichtlich, dass das Gericht dem Ansinnen der Charité, die Beschäftigten durch Einschränkung ihres Streikrechtes zu schwächen, eine Absage erteilen wird“.






