Zum Artikel „Brandmauer gegen die AfD – gescheitert oder unverzichtbar?“ vom 17. August
Die „Brandmauer“ zeigt sich als großer strategischer Fehler der Union. Sie erweist sich im Gegenteil zunehmend als „Brandbeschleuniger“ der Zustimmung für die AfD. Besser wäre es, konkrete inhaltliche Leitlinien zu formulieren. Dieser Ansatz ist nicht nur realistisch, sondern für die politische Handlungsfähigkeit unseres Landes dringend notwendig. Die Realität zeigt deutlich, dass rein ideologische Abgrenzungen in Sackgassen führen. Wenn demokratisch gewählte Parteien im Parlament sitzen, blockiert eine pauschale Verweigerung jeglichen Dialogs den politischen Betrieb und führt letztlich zu instabilen Minderheitsregierungen oder unnatürlichen Zweckbündnissen. Das beschädigt das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates dauerhaft. „Zehn Rote Linien“, also klare, unumstößliche inhaltliche Grundwerte wie das Bekenntnis zur Westbindung, der Schutz Israels oder die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien, bieten ein stabiles Fundament. Sie ermöglichen es der Union, sachorientiert zu agieren, ohne ihre eigenen Werte zu verraten. Wer diese Linien überschreitet, disqualifiziert sich als Partner selbst. Wer sie respektiert, sollte bei punktuellen Sachthemen nicht grundlegend blockiert werden. Es wird Zeit, von einer emotional aufgeladenen Symbolpolitik zu einer nüchternen, ergebnisorientierten Sachpolitik zurückzukehren. Nur so lässt sich politischer Stillstand im Sinne der Bürger verhindern.
Alfred Kastner, per E-Mail
Zum Artikel „Plagiatsvorwürfe gegen Felor Badenberg“ vom 20. August
Es ist bestimmt wieder kein Zufall, dass kurz vor der Wahl, diesmal in Berlin, mal wieder „Negativ Campaigning“ betrieben wird. Man kann sich fragen, wer, von welcher Partei vermutlich den „Plagiatsjäger“ dazu beauftragt haben könnte, gegen die CDU-Senatorin auf Plagiatssuche zu gehen. Von sich aus wird Herr Stefan Weber es sicherlich nicht getan haben, da er dafür Geld nimmt. Mir fällt hier spontan eine Partei ein, welche auch im Wahlkampf in Baden-Württemberg mit den kurz vor der Wahl veröffentlichten „Hagel-Videos“ „Negativ Campaigning“ betrieben und so den Wahlausgang massiv beeinflusst hat. Anders schaffen es wohl einige Parteien nicht mehr, auf Wählerfang zu gehen, und versuchen, mit solchen Kampagnen Wahlen zu beeinflussen.
Stephan Dorschfeldt, per E-Mail
Zum Artikel „Hackerangriff legt Senatsverwaltung lahm“ vom 19. August
Der Senat und die Bezirke missachten seit dem 30. Mai 2016 das E‑Government-Gesetz des Landes Berlin in sträflicher Weise. In diesem Gesetz ist in den §§ 20 bis 25 alles geregelt und festgelegt, wie die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) des Landes zu organisieren, zu betreiben und zu sichern ist. So wie es aussieht, halten sich aber nur wenige Behörden und Einrichtungen an diese gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen. Seit zehn Jahren kommen die Senatskanzlei, die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die im E‑Government-Gesetz besonders herausgehobenen Chief Information Officer und Chief Digital Officer ihren Aufgaben nur sehr unzureichend nach. Wenn man zehn Jahre lang große Teile der Verwaltungsinformatik und der damit verbundenen IT-Sicherheit, schlecht organisiertem, unzureichend ausgebildetem und geschultem Personal in dezentraler Organisation mit einer Infrastruktur, die nicht immer dem Stand der Technik entspricht, überlässt, brauchen sich die Verantwortlichen nicht plötzlich zu wundern, dass die Verwaltung lahmgelegt wird. Die vielen offenen „Scheunentore“ in der Berliner Verwaltungsinformatik laden Hacker geradezu ein. Jetzt eine „IT-Notbremse“ zu ziehen, ist ziemlich wohlfeil, wenn alle Parteien und auch Herr Evers dem munteren IKT-Treiben der Senatsverwaltungen und der Bezirke tatenlos zugesehen haben. Einfach nur ein seit zehn Jahren existierendes Gesetz endlich umzusetzen, würde schon helfen.
Friedrich Ebner per E-Mail
Zum Artikel „Rekord-Niedrigwasser am Rhein erschwert Schifffahrt“ vom 14. August
Die historische Amnesie bei der Berichterstattung über Naturereignisse ist ein reales Phänomen. Ein Blick zurück zeigt, dass Flüsse seit Jahrhunderten extremen Schwankungen unterliegen. Im Jahr der „Jahrhundert-Dürre“ 1540 führte der Rhein fast 11 Monate lang kaum Wasser und man konnte das Flussbett stellenweise zu Fuß durchqueren. Vor gut 100 Jahren, 1921, erlebte Mitteleuropa eine massive Trockenperiode, die den Schiffsverkehr auf dem Rhein über Monate komplett lahmlegte. Auch in den Jahren 1962, 1971 und 1972 gab es extreme Niedrigwasserphasen, der Rekord-Tiefststand am Pegel Maxau vom 10. Dezember 1962 ist bis heute nicht unterboten worden. Wir haben also in diesem Jahr kein einmaliges Ereignis. Der Blick in die Geschichte dokumentiert aber auch, dass die Abstände zwischen den Ereignissen geringer werden.
Marcel A. Hoffmann, per E-Mail
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