In Berlin sind in den ersten fünf Monaten des Jahres mehr als 7500 Verstöße wegen falsch geparkter E-Scooter registriert worden. Das geht aus einer Antwort der Senatskanzlei auf eine Anfrage eines CDU-Abgeordneten hervor, die online einsehbar ist. Demnach wurden etwas mehr als 6000 der insgesamt 7585 Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Bezirk Mitte gestellt.

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Wie viele Barverwarnungen ausgestellt wurden, bleibt offen. Der Senatskanzlei zufolge wird darüber keine Statistik geführt. Sie kämen zudem nur selten vor. 

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Anzahl der Ordnungswidrigkeiten pro Bezirk

  • Mitte 6043
  • Neukölln 435
  • Pankow 257
  • Lichtenberg 150
  • Marzahn-Hellersdorf 130
  • Tempelhof-Schöneberg 125
  • Friedrichshain-Kreuzberg 104
  • Charlottenburg-Wilmersdorf 64
  • Steglitz-Zehlendorf 54
  • Spandau 40
  • Treptow-Köpenick 16
  • Reinickendorf 8
  • unbekannt 159

Entsprechend hoch sind auch die Einnahmen, die der Bezirk Mitte verzeichnen kann. Von den insgesamt 397.664,50 Euro, die an die zwölf Bezirke gezahlt wurden, gingen allein 380.301,50 Euro nach Mitte.

Zudem geht aus der Antwort der Senatskanzlei hervor, dass insgesamt 151 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Verleihfirmen eingeleitet wurden. Friedrichshain-Kreuzberg hat bereits acht Kostenbescheide erwirkt. Die 39 Verfahren in Reinickendorf mussten jedoch wieder eingestellt werden. Die Ermittlung der verantwortlichen Personen war nicht möglich heßt es in dem Schreiben.

E-Scooter müssen 1,50 Meter für Fußgänger freihalten

Die Senatskanzlei weist darauf hin, dass beim Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen stets eine Mindestbreite von 1,50 Metern für Fußgänger freibleiben muss. „Bei hohem Aufkommen oder Hindernissen können größere Breiten festgelegt werden“, heißt es. Letztlich werde im konkreten Einzelfall entschieden, ob eine Behinderung des Fußverkehrs vorliegt. 

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Der Senatskanzlei zufolge handelt es sich bei den meisten Ordnungswidrigkeiten um Leihroller. In den meisten Fällen könne dadurch der genaue Verursacher nicht innerhalb einer Verjährungsfrist ermittelt werden. Die Verfahren würden daher überwiegend eingestellt. „In diesen Fällen werden dem Eigentümer beziehungsweise Anbieter des Elektrokleinstfahrzeugs Verwaltungskosten in Höhe von 25 Euro auferlegt“, heißt es in der Antwort.

dpa/BM