Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Ein Anwalt arbeitet aktuell die Verfassungsbeschwerde aus. „Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen“, sagte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz der Deutschen Presse-Agentur.  

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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. „Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH). (zu dpa: «Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen»)
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe.© Uli Deck/dpa | Uli Deck/dpa

Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen, Details sind aber unklar. 

Die schwarz-rote Koalition auf Bundesebene hat aus einem Gesetz, das die Wärmeversorgung unabhängig, bezahlbar und frei machen sollte, ein Lobby-Gesetz für die Gas- und fossile Energiewirtschaft gemacht.

Werner Graf,, Spitzenkandidat Berliner Grüne

Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. „Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen. Die sogenannte Biotreppe, die vorsieht, dass sukzessive über die Jahre Biogas verwendet werden muss, kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“

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Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. Dieser werde laut Metz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz infrage gestellt. Der Artikel besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden.

Werner Graf: „Politik für Konzerne, nicht für Menschen“

Werner Graf, Spitzenkandidat der Grünen für die Berlin-Wahl am 20. September, begrüßt die Ankündigung der Umwelthilfe, das neue Heizungsgesetz juristisch prüfen zu lassen. „Die schwarz-rote Koalition auf Bundesebene hat aus einem Gesetz, das die Wärmeversorgung unabhängig, bezahlbar und frei machen sollte, ein Lobby-Gesetz für die Gas- und fossile Energiewirtschaft gemacht“, sagte er der Berliner Morgenpost. Statt einen Plan für den Umstieg auf erneuerbare Wärme vorzulegen, mache die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz eine Rolle rückwärts – für Menschen und für das Klima.

Werner Graf (Grüne)
Werner Graf, Spitzenkandidat der Grünen in Berlin. © FUNKE Foto Services | Reto Klar

„Das neue Gesetz setzt weiter auf Öl und Gas, und damit werden die Klimaziele von der schwarz-roten Bundesregierung mal eben ad acta gelegt“, sagte Graf weiter. Neue Gasheizungen seien „eine tickende Zeitbombe“ für die Nebenkosten. „Wer weiter auf Öl und Gas setzt, treibt Mieterinnen und Mieter sehenden Auges in die nächste Preisexplosion.“ Gerade in einer Mieterstadt wie Berlin sei das verheerend. „Profitieren würde davon die fossile Energiewirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und das Klima hätten das Nachsehen“, so der Kandidat der Grünen. Schwarz-Rot mache „Politik für Konzerne, nicht für Menschen“.

Am Sonntag präsentierte auch der BUND Berlin seine zentralen Forderungen für die Abgeordnetenhauswahl. Der Umweltverband adressierte dabei den Gebäudebestand als einen der größten Hebel für den Klimaschutz. Allerdings fehle bei der Wärmewende bislang ein überzeugendes Konzept. Die Klimaschützer fordern deshalb verbindliche Klimaziele für landeseigene Energie- und Wohnungsunternehmen sowie eine konsequente und sozialverträgliche energetische Sanierung des Gebäudebestandes.

mit dpa