Zur Berichterstattung zum Anschlag auf den CSD
Im Zusammenhang mit dem unfassbaren Anschlag sollte doch auch die Mitschuld des Gerichts in den Fokus genommen werden, das die Tat erst aufgrund der ausgesetzten Entscheidung über eine mögliche Bewährung für 6 Monate ausgesetzt hat. Wie fühlen sich die Personen, die hierfür verantwortlich sind? Auch gegen sie müsste strafrechtlich ermittelt werden. Aber Richter und Gutachter werden ja nie zur Verantwortung gezogen, leider. Sonst würden einige Entscheidungen vielleicht anders ausfallen. Das spielt leider der AfD voll in die Hände.
Dagmar Zuschlag, per Mail
Es ist schon höchst verwunderlich, dass Berlins Queerbeauftragter Alfonso Pantisano im Gespräch mit der Morgenpost über den Anschlag auf den CSD kein einziges Wort über die islamistische Homophobie verliert. Schon zwei Wochen zuvor hat Herr Pantisano in einem ganzseitigen Interview die Gefahr, die gerade in Berlin von Islamisten ausgeht, völlig totgeschwiegen. Aber aus ideologischen Gründen die Realität auszublenden, nutzt in diesem Fall allenfalls der AfD.
Dr. Dieter Schütz, per Mail
Aus dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz vor 10 Jahren nichts gelernt. Damals wie heute war der islamistische Täter vorbestraft, wurde von der Polizei beobachtet und als Gefährder eingestuft. Der Staat hat mit seinen Werkzeugen Legislative, Exekutive und Judikative gründlich versagt. Der Bürger darf das ausbaden und sich des islamistischen Terrors aussetzen. Wo sind wir eigentlich angelangt, wenn hochgefährliche Straftäter nicht so behandelt werden, wie es notwendig ist? Die lasche Justiz möchte dem lieben Terroristen durch ein Deeskalationstraining bessern, anstatt ihn hinter Gitter zu bringen.
Bernd Lange, per Mail
Ich möchte mich bei den Spezialeinheiten der Berliner Polizei (SEK) für den beherzten und couragierten Einsatz bei der Festnahme des Täter ausdrücklich bedanken. Wer einen Anschlag auf das freie Leben in diesem Land verübt und bei der Festnahme Polizeibeamte mit einem Messer angreift, der muss damit rechnen, dass mit aller Konsequenz gegen ihn vorgegangen wird.
Peter Gehde, per Mail
Zu Artikel „Justizsenatorin für verpflichtende Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18“ vom 28. Juli 2026
Ich verstehe die ganze Debatte nicht. Ab 16 Jahren darf gewählt werden, es wird also genug Verstand vorausgesetzt, die Geschicke des ganzen Landes in allen Bereichen mitzubestimmen. Die logische Konsequenz daraus ist auch die persönliche Verantwortung in allen Lebensbereichen, ohne Ausnahmen. Das Wahlrecht kennt auch keine Ausnahmen. Mal sehen, was außer klugem Gerede nach einiger Zeit an Beschlüssen herauskommt.
Lothar Otterstätter, per Mail
52 Jahre nach dem Beginn der Volljährigkeit mit 18 Jahren ist es schon lange an der Zeit, die Verantwortung auch für strafbares Verhalten anzupassen. Mit 18, in Teilen mit 16, darf man wählen und gewählt werden. Dann standardmäßig das Jugendstrafrecht für 18- bis 21-Jährige anzuwenden, ist schlicht nicht logisch. Wer Verantwortung im Straßenverkehr und in allen Rechtsgeschäften übernehmen kann und soll, der kann das auch für Fehlverhalten im Strafrecht tun. Also nicht zetern und Bedenken durch die Gegend tragen, sondern handeln. Nur so lassen sich die Scharlatane der AfD entzaubern, die keine Konzepte, sondern nur platte Sprüche draufhaben.
Ingo Haberkorn, per Mail
Zum Artikel „Steuerfalle Rente: Fast jeder zweite Senior muss nachzahlen“ vom 27. Juli 2026
Jede Rentenerhöhung, ob klein oder großartig angekündigt von der Regierung, ist eine Steuerfalle, von der nur der Staat profitiert. Seit Jahren wurde die Bemessungsgrenze nicht angehoben, somit wird man bei der kleinsten Rentenerhöhung, und sei es nur die Mütterrente, steuerpflichtig. Jeder sollte wissen, dass der Staat keine Renten in Form von Almosen verteilt, sondern sich all diese Steuererhöhungen durch die Steuerpflicht zurückholt. Rechnet man nun noch die Krankenkassenerhöhungen – wobei auch schon vieles selbstbezahlt werden muss – und die Pflegeversicherung dazu, stellt man fest, dass unter dem Strich ein Minus entstanden ist. Zumal mitunter noch eine Vorauszahlung erforderlich wird. Daher ist einzig und allein der Staat der Profiteur der Rentenerhöhungen, der sich mit seinen Regierungsmitgliedern daraus bedient und munter das Geld in alle Welt verteilt.
Ilse Zippel, per Mail
Warum steht in der Überschrift „Steuerfalle“? Werden die Rentner etwa in eine Falle gelockt? Jeder Bürger weiß, wie viel und wofür er Steuern zahlen muss, und für welches Einkommen. Jeder kann es prüfen lassen und ggf. widersprechen. Bitte keine reißerischen Überschriften.
Martin Gaedke, per Mail


