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„Absurde Gesetzeslücke“
36-mal vergewaltigt, doch keine Ermittlungen – Debatte über Sexualstrafrecht
Berlin. Unter bestimmten Umständen kann eine Vergewaltigungstat nach fünf Jahren verjähren. Dagegen regt sich Widerstand – offenbar erfolgreich.


Eine Frau soll 36-mal vergewaltigt worden sein. Wegen Verjährung mussten die Ermittlungen eingestellt werden. Der Fall ist Teil eines großen Vergewaltigungsprozesses in Berlin. © Soeren Stache/dpa | Soeren Stache

