Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Berliner Polizei keine Bodycam-Aufnahmen an den Berliner Polizeibeauftragten Alexander Oerke herausgeben muss. Oerke, seit Sommer 2022 der erste Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin, hatte auf Einsicht geklagt, nachdem ihm die Polizei die Herausgabe mit dem Hinweis verweigert hatte, gegen die Betroffenen seien Strafverfahren, unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, eingeleitet worden. Deshalb sei nunmehr allein die Staatsanwaltschaft Berlin zuständig, über die Einsichtnahme zu entscheiden.

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Oerke hatte argumentiert, er könne seine gesetzliche Aufgabe nur dann effektiv wahrnehmen, wenn die ihm verliehenen Befugnisse im Streitfall auch gerichtlich durchsetzbar seien. Die Polizei verweigere ihm die Akteneinsicht zu Unrecht.
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Gericht: Polizeibeauftragter hat keine einklagbaren Rechte
Die erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts sah dies anders. Als Behörde habe der Polizeibeauftragte grundsätzlich keine einklagbaren Rechte, so das Gericht. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus den Regelungen des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes. Der Berliner Gesetzgeber habe darin kein Klagerecht des Polizeibeauftragten gegen andere Behörden des Landes Berlin geschaffen. Vielmehr sei dieser als Hilfsorgan des Abgeordnetenhauses in die Ausübung parlamentarischer Kontrolle eingebunden. Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
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Oerke hatte im vergangenen Jahr im Interview mit der „Berliner Morgenpost“ über eine mangelnde Transparenz bei der Berliner Polizei geklagt. „Ich würde mir auch einen schnelleren Informationsfluss wünschen. Auf dem formalen Weg dauert es oft bis zu vier Wochen, bis Anfragen beantwortet werden. Informell geht es oft schneller. Die Polizei ist eine sehr hierarchisch aufgebaute Behörde, in der der formale Weg oft der einzig mögliche ist“, sagte Oerke damals.
Der ehemalige Verwaltungsrichter Oerke ist Ansprechpartner für Personen, die sich vom Staat oder den Behörden ungerecht behandelt fühlen. Zuständig ist er auch für Polizeikräfte, die dienstliche Probleme haben und Hilfe suchen.
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