Immer mehr Berliner zweifeln daran, ob sie von ihrem Arzt oder ihrer Pflegekraft richtig behandelt wurden. Das zeigen aktuelle Zahlen der Techniker Krankenkasse (TK), die am Mittwoch veröffentlicht wurden. Im Jahr 2025 meldeten 789 TK-Versicherte aus Berlin den Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Das sind 113 mehr als im Vorjahr und entspricht einem Anstieg von knapp 17 Prozent.
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Chirurgie bei Behandlungsfehlern am häufigsten betroffen
Besonders häufig gerät die Chirurgie in den Fokus. Fast jeder vierte gemeldete Fall – rund 23 Prozent – betrifft diese Facharztgruppe. Auf Platz zwei folgt die Zahnmedizin und Kieferchirurgie mit einem Anteil von 20 Prozent. Dahinter reihen sich Geburtshilfe und Gynäkologie (zehn Prozent) sowie vermutete Pflegefehler (neun Prozent) ein.

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In etwa jedem dritten Fall sieht die TK genug Anhaltspunkte, um eine formelle Überprüfung einzuleiten. Fachleute gehen zudem von einer erheblichen Dunkelziffer aus, da viele Betroffene die Fehler schlicht nicht erkennen oder sich gar nicht erst an ihre Krankenkasse wenden.
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Forderung nach bundesweitem Melderegister für Behandlungsfehler
„In der Medizin können Fehler besonders schlimme Folgen haben. Deshalb brauchen wir eine offene Fehlerkultur, die dabei hilft, Behandlungsfehler künftig zu vermeiden“, sagt Susanne Hertzer, Leiterin der TK in Berlin und Brandenburg. Wer einen Fehler vermute, brauche dringend professionelle Unterstützung und solle den Weg zur Krankenkasse nicht scheuen.
Die TK macht auch auf ein strukturelles Problem aufmerksam. Ärztekammern, Medizinischer Dienst und Krankenkassen führen zwar jeweils eigene Register, doch ein Gesamtbild fehlt damit. Die Kasse fordert deshalb ein einheitliches bundesweites Melderegister.
Die Ärztekammer Berlin bietet im Fall eines vermuteten Behandlungsfehlers für Patienten, Ärzte und medizinische Einrichtungen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung. „Auch wir haben 2025 einen kleinen Anstieg dieser Schlichtungsfälle registriert“, sagte ein Sprecher der Kammer auf Anfrage der Berliner Morgenpost. „Dem steht jedoch eine niedrigere Anerkennungsquote als im Jahr 2024 gegenüber.“
Dass ärztliche Behandlungsfehler gemeldet würden, sei grundsätzlich begrüßenswert. „Denn die Bereitschaft, aus einem Fehler zu lernen und für die Zukunft Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine Wiederholung zu vermeiden, gehört zur ordnungsgemäßen ärztlichen Berufsausübung.“
Hier bekommen Betroffene Hilfe
Die TK unterstützt ihre Versicherten dabei, mögliche Fehler aufzudecken. Unter einer speziellen Hotline (Rufnummer 040 460 66 12 140 oder per E-Mail: behandlungsfehler@tk.de) erreichen Betroffene die Medizinrechts-Expertinnen und -Experten der TK. Außerdem können sie einen Online-Lotsen (www.tk.de/bf-wegweiser) nutzen und sich mit einer Beratungsbroschüre informieren (www.tk.de, Suchnummer 2128216). Erhärtet sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, kann die TK den Vorfall prüfen lassen, beispielsweise durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes.
pau/hch





