Viele Krankenhäuser stehen aktuell vor finanziellen Schwierigkeiten. Während einerseits hohe Investitionen nötig sind, ist das Geld andererseits knapp. Das Gesundheits-Sparpaket des Bundes könnte die Situation aus Sicht der Kliniken weiter verschärfen. Und in Berlin wird ein weiterer Missstand beklagt: Die DRK-Kliniken werfen dem Land vor, den kommunalen Klinikverband Vivantes in den vergangenen Jahren mit dreistelligen Millionenbeträgen unterstützt und damit bevorzugt zu haben. Aus ihrer Sicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Darüber wurde am Montag vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Am Nachmittag entschieden die Richter jedoch: Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

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Zum Hintergrund: Sowohl Vivantes als auch die DRK-Kliniken sind Teil des Krankenhausplans des Landes Berlin, sollen also dazu beitragen, die stationäre Versorgung in der Stadt sicherzustellen. Die DRK-Kliniken haben sich mit ihrer Klage dagegen gewandt, dass Vivantes Sonderzahlungen vom Land Berlin erhalten hat, für Investitionen und um das Defizit des Konzerns abzufedern. Die DRK-Kliniken sehen darin eine Benachteiligung, weil beide Kliniken dazu beitragen, die stationäre Gesundheitsversorgung in der Stadt zu sichern. Auch die Wettbewerbsfreiheit sehen die DRK‑Kliniken als beeinträchtigt an.

Verwaltungsgericht: DRK-Kliniken sind mit ihrer Klage zu spät dran

Die Klage wurde, stellvertretend für ein Bündnis aus knapp 30 frei-gemeinnützigen und privaten Krankenhäusern, bereits im August 2023 eingereicht. Zunächst wurde jedoch darüber gestritten, welches Gericht für den Fall zuständig ist. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied schließlich, dass vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden darf – wie es jetzt geschehen ist.

Das Land stützt die Rechtmäßigkeit der Zahlungen auf einen sogenannten Betrauungsakt, der bereits aus dem Juli 2019 stammt. Durch diesen wurde Vivantes mit der „Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ beauftragt und kann dafür Geld vom Land erhalten. Im Amtsblatt wurde eine entsprechende Bekanntgabe Anfang des Jahres 2020 veröffentlicht. Hierauf verweisen auch die Richter des Verwaltungsgerichts: Die DRK-Kliniken hätten bereits gegen den Betrauungsakt vorgehen müssen, hieß es zur Begründung, warum die aktuelle Klage unzulässig sei. Eine Entscheidung in der Sache, ob die Zahlungen selbst rechtmäßig sind oder nicht, fiel damit nicht. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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Dass das passiert, ist vorstellbar. Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, nannte das Urteil eine „Enttäuschung“, weil damit die Ungleichbehandlung zunächst verstetigt werde. „Wir werden die schriftliche Begründung abwarten und Rechtsmittel einlegen,“ erklärte er weiter und betonte: „Jedes Krankenhaus in Berlin sichert die Gesundheitsversorgung der Berliner Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Das muss sich in den finanziellen Zuwendungen widerspiegeln.“

Die Gewerkschaft Verdi lobte dagegen, die Entscheidung stärke „die Möglichkeiten des Landes Berlin, seine öffentlichen Krankenhausträger finanziell zu stabilisieren“. Das sei ein wichtiges Signal für die Zukunft der kommunalen Gesundheitsversorgung in der Hauptstadt. Wobei auch Verdi „grundlegende Probleme der Krankenhausfinanzierung“ sieht.