Mario O. alias Jurassica Parka muss sich bald vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die bekannte Dragqueen soll laut Berliner Staatsanwaltschaft im Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten gewesen sein. O. ist in einem ähnlichen Fall bereits rechtskräftig verurteilt worden.

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Bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Angeschuldigten wurden im vergangenen Jahr diverse elektronische Datenträger mit belastendem Material gefunden, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler fanden „mutmaßlich kinderpornografisches Videomaterial von mehreren Stunden Länge, jugendpornografisches Videomaterial von unter einer Stunde Länge sowie kinder- und jugendpornografische Bilder“.
Vorwürfe gegen Dragqueen: Deutsche Behörden wurden durch US-Organisation informiert
Die US-amerikanische Organisation National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), die unter anderem Fälle von ausgebeuteten Kindern bearbeitet, habe die deutschen Behörden auf die im Internet durch Mario O. verwendete IP-Adresse aufmerksam gemacht.
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O. schweigt laut Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen. Der Künstler hat sich laut Medienberichten bereits aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, nachdem die Vorwürfe im vergangenen Jahr bekannt geworden waren. Der Fall sorgte damals für Entsetzen. So distanzierte sich die gemeinnützige Organisation HateAid von Mario O., der in den sozialen Medien auf die Organisation aufmerksam gemacht hatte.
Jurassica Parka bereits 2023 wegen Kinderpornografie verurteilt
Noch im Juli vergangenen Jahres moderierte O. als Kunstfigur Jurassica Parka die Show „Gemeinsam Bunt“ im Berliner Theater des Westens. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Oktober beendete das BKA-Theater, wo Parka regelmäßig auftrat, die Zusammenarbeit.
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O. wurde bereits im Oktober 2023 vom Amtsgericht Tiergarten rechtskräftig wegen des Verbreitens kinderpornografischer Schriften verurteilt. Die Strafzahlung von 11.200 Euro wurde laut einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin abbezahlt.







