Berlin rüstet auf bei der Drohnen-Gefahrenabwehr: Bis zu 4,6 Millionen Euro stehen dafür im Haushalt 2026/27 zur Verfügung, wie Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres (SPD), am Montag im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung erklärte. Das Land Berlin gehöre zu den ersten Bundesländern, die den polizeilichen Einsatz von Drohnen rechtlich geregelt haben.

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Drohnenabwehr gewinnt nicht nur in Berlin, sondern bundesweit und international an Bedeutung, so Hochgrebe. „Das Gefahrenpotenzial ist nicht unerheblich.“ Vor allem während der Fußball-Europameisterschaft 2024 wurden Drohnendetektionssysteme und Drohnenabwehrsysteme für die Polizei beschafft. „Sie funktionieren zuverlässig.“ Sie würden weiterhin regelmäßig eingesetzt, etwa bei Versammlungslagen wie am 1. Mai, aber auch bei Staatsbesuchen und großen Straßenfesten.
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Mit der Ende 2025 beschlossenen Novelle des Polizeigesetzes habe die Polizei Rechtssicherheit in der Drohnenabwehr erhalten. In der Neufassung ist geregelt, dass die Polizei beim Einsatz von Drohnen durch Videoaufzeichnung personenbezogene Daten erheben und in Funkverbindungen eingreifen kann. Neben der Rechtssicherheit gehe von der Neuregelung auch das Signal aus, dass Berlin auf neue Gefahrenlagen reagiert und handlungsfähig ist, ergänzte Hochgrebe.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Technik ständig weiterentwickelt, muss jedoch „weiterhin deutlich“ investiert werden, so der SPD-Politiker. Mit Geld aus dem Sondervermögen des Bundes und dem Doppelhaushalt 2026/27 werde in Technik zur Drohnendetektion und -abwehr sowie in Forschung investiert. Auch technische Erweiterungen wie Software-Updates und Lizenzen würden dadurch finanziert. Es gehe darum, „die Fähigkeiten der Polizei nachhaltig zu sichern und auszubauen“.
Darüber hinaus wurde laut Hochgrebe eine Koordinierungsstelle für den Einsatz von Drohnen bei der Polizei und bei der Feuerwehr geschaffen. Ziel sei es, Synergieeffekte zu nutzen und den Einsatz zu erleichtern.
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„Das Thema Drohnen ist so ein bisschen aus der politischen Debatte verschwunden, wurde durch den Bundesinnenminister mit dem GDAZ (Anmerk. d. Red.: Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum) so ein Stück weit abgeräumt“, erklärte Stephan Weh, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin. Das GDAZ wurde Ende vergangenen Jahres eröffnet und fungiert als gemeinsame Koordinierungsstelle der Polizeien von Bund und Ländern, des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei sowie der Bundeswehr.
Doch obwohl beim Thema Drohnen in jüngster Zeit viel Bewegung reingekommen ist, sieht die GdP Berlin „reichlich Nachholbedarf“: „Wenn eine Drohne über dem Bundeskanzleramt oder einer Kaserne fliegt, können wir nicht Mails durch die Gegend schicken oder herumtelefonieren. Dann muss jede Sicherheitsbehörde in der Lage sein, die Gefahr vom Himmel zu holen.“
Die Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr sind in Deutschland auf mehreren Schultern verteilt. Wird eine Drohne über einem unzulässigen Bereich gesichtet, kümmert sich die jeweilige Landespolizei. Handelt es sich dabei um eine Sichtung über Kritischer Infrastruktur und über Schutzobjekten der Bundesregierung, wird die Bundespolizei gerufen. Die Bundeswehr wiederum kümmert sich um militärische Drohnen.









