Die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hält an ihrer Entscheidung fest, die Regenbogenflagge nicht zum Christopher Street Day (CSD) am Parlamentsgebäude zu zeigen. Wie Klöckner am Freitag mitteilte, bleibt es bei der bisherigen Praxis: Die Flagge wird ausschließlich am 17. Mai zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit gehisst.

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„Hier gibt es einen klaren parlamentarischen Anlass“, erklärte Klöckner. „Am 17. Mai 2002 hat der Bundestag die Rehabilitierung homosexueller Opfer der NS-Justiz beschlossen.“ Hinzu komme der Internationale Tag gegen Homophobie. „Deshalb weht die Flagge bei uns am 17. Mai und nicht am Tag des Berliner Christopher Street Days.“ Dieser wird in diesem Jahr am 24. und 25. Juli mit einer Kundgebung und einem Umzug in der Hauptstadt gefeiert.

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Flaggenerlass regelt Beflaggung an Bundesgebäuden

Die Regenbogenflagge gilt als Symbol des Kampfs sexueller Minderheiten um Respekt und Gleichberechtigung. Klöckner wurde im vergangenen Jahr vielfach für ihre Entscheidung kritisiert, die Regenbogenflagge anders als in den Jahren zuvor zum Berliner CSD nicht mehr am Bundestag hissen zu lassen. Unterstützung bekam sie damals von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Dieser sagte, der Bundestag sei „ja nun kein Zirkuszelt“, auf dem beliebig Fahnen gehisst werden könnten.

Wie es in einer Mitteilung des Bundestags vom Freitag weiter hieß, erfolgt die Beflaggung am Bundestag „im Rahmen des geltenden Flaggenerlasses der Bundesregierung“. Demnach dürfe „die Regenbogenflagge explizit nur einmal jährlich an Bundesgebäuden gehisst werden“.

AFP