Die Videokameras an den Eingängen einiger Berliner Freibäder und die Pflicht zum Vorzeigen von Ausweisen verstoßen nach einem Gerichtsurteil nicht gegen die Datenschutzbestimmungen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Es gab damit den Bäder-Betrieben recht, die gegen eine Verwarnung der Datenschutzbeauftragten geklagt hatten.

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Die Eingriffe in die Rechte der Badegäste durch die Kameras und die Ausweiskontrollen seien gering, begründete der Richter das Urteil. Hingegen seien die vielen eingeführten Maßnahmen für mehr Sicherheit 2023 erforderlich gewesen, weil es zuvor öfter Tumulte und Gewaltvorfälle in manchen Bädern gegeben habe. Welche der Maßnahmen nun für mehr Sicherheit, die feststellbar sei, gesorgt hätten, sei nicht trennscharf festzustellen.
dpa




