Der umstrittene Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ darf vorläufig nicht mehr als gesichert extremistisch im Verfassungsschutzbericht für 2024 genannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Montag nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung entschieden. In dem Eilverfahren begründeten die Richter ihren Beschluss damit, dass eine solche Einstufung „keiner ausreichenden Tatsachengrundlage“ entspreche. Gegen den Beschluss können die Beteiligten noch innerhalb eines Monats ein Hauptsacheverfahren anstoßen, ansonsten wird die Entscheidung rechtskräftig.

Montag bis Samstag

Morgenpost der Chefredaktion

Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Der Verein, der Israel unter anderem eine Kolonisierungspolitik gegenüber den Palästinensern vorwirft, hatte gegen eine Erwähnung in drei Passagen des Verfassungsschutzberichts geklagt. Dieser wird vom Bundesinnenministerium veröffentlicht.

Auch interessant

Gericht bezweifelt, dass Verein indirekt zu Gewalt aufruft

In der Verhandlung argumentierten Ministeriumsvertreter, dass der Verein durch seine Satzung, verschiedene Stellungnahmen sowie Postings auf Sozialen Medien indirekt zu Gewalthandlungen aufrufe und sich gegen eine Völkerverständigung wende. An dieser Darstellung zeigte das Gericht während der Verhandlung aber teils Zweifel.

Auf der Homepage des Vereins ist unter anderem von einer „tagtäglichen Kolonisierungspraxis“ Israels und einem „Apartheid-System“, das sich gegen Palästinenser richte, die Rede. Die „Jüdische Stimme“ verstehe gerechten Frieden als einen „anhaltenden Prozess der Dekolonisierung“, so ein Vertreter des Ministeriums. Es werde zwar nicht explizit zu Gewalt aufgerufen, mit der Infragestellung des Existenzrechts Israels nehme man sie aber in Kauf. „Zwischen den Zeilen ist das klar zu lesen.“ Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters besteht genau dort die Schwierigkeit einer genauen Interpretation.

In der Verhandlung spielten zudem einzelne Beiträge in Sozialen Medien eine Rolle. Einige davon stammten von einer Frau, die inzwischen kein Vereinsmitglied mehr ist, sowie von privaten Profilen. Für das Gericht stelle sich dabei aber die Frage nach der genauen Zuordnung der Beiträge zum Verein, hieß es. Andere Beiträge wurden von offiziellen Profilen des Vereins abgesetzt. Ein Post des Vereinsaccounts etwa beinhaltete den Satz: „Besatzungssoldaten sind legitime Ziele.“

Auch interessant

„Jüdische Stimme“ im Verfassungsschutzbericht als extremistisch geführt

Der Verein „Jüdische Stimme“ wurde in Deutschland 2003 gegründet. Er ist Teil des europäischen Dachverbands „European Jews for a just Peace“. Die genaue Mitgliederzahl ist nicht öffentlich bekannt.

Laut Satzung will der Verein Personen jüdischer Herkunft eine Plattform dafür bieten, sich für Völkerverständigung und insbesondere für eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und den Palästinensern einzusetzen. Der Verfassungsschutzbericht 2024 führt den Verein als Beispiel des säkularen propalästinensischen Extremismus auf.

KNA