Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hat sich erneut gegen die Enteignung von Wohnungsunternehmen ausgesprochen. „Enteignungen lösen kein einziges Problem. Im Gegenteil: Sie verschärfen sie“, schrieb der CDU-Politiker in einem X-Beitrag.

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An seinen Post ist ein „B.Z.“-Artikel über den Landesparteitag der Berliner Linken angehängt, der am Samstag in Lichtenberg stattfand. Die „B.Z.“ zitiert die Spitzenkandidatin der Berliner Linken, Elif Eralp, mit den Worten: „Wir werden endlich die Eigentumsfrage stellen.“
Sie wolle Berlin bezahlbar machen, hatte die Linken-Spitzenkandidatin auf dem Parteitag gesagt. Kai Wegner mache genau das Gegenteil. „Und deswegen gehört er abgelöst, und das Rote Rathaus muss endlich wirklich rot werden.“
Wegner habe den Blick für die Menschen verloren und sei in seinem Amt völlig überfordert. Statt die Mieten zu senken, habe der Senat zugelassen, dass sie selbst bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen gestiegen seien, kritisierte Eralp.
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Wegner: Wohnungen bauen statt Besitzer enteignen
Wegner schrieb auf X, Berlin brauche einen effektiven Mieterschutz und den Neubau von Wohnungen. „Durch die Mietpreisbremse und unsere Mietpreisprüfstelle schützen wir Mieter in unserer Stadt. Dieser Kurs muss weitergehen.“ Linke Ideologie schaffe keine Wohnungen, sie verschärfe die Wohnungskrise und werde am Ende eine Wirtschaftskrise auslösen.
Enteignungen lösen kein einziges Problem. Im Gegenteil: Sie verschärfen sie. Berlin braucht einen effektiven Mieterschutz und den Neubau von Wohnungen. Ideologie und Spaltung werden die soziale Frage in unserer Stadt niemals lösen, sondern nur eine pragmatische Politik, die mit…
— Kai Wegner (@kaiwegner) 26. April 2026
In fünf Monaten wird das Berliner Abgeordnetenhaus neu gewählt. Eralp kündigte am Samstag an, die Linke werde sich auch mit den Immobilienkonzernen anlegen, einen Mietendeckel für die kommunalen Wohnungsunternehmen einführen und ein Landesamt für Mieterschutz schaffen, das gegen Mietwucher vorgehen solle. „Und wir werden den Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen umsetzen.“
Die Vergesellschaftung basiert auf Artikel 15 des Grundgesetzes und bedeutet die Überführung von Grund und Boden großer profitorientierter Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum.
pcl/dpa





