Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat neue Verwaltungsvorschriften für soziale Erhaltungsgebiete erlassen. Sie treten am 18. April 2026 in Kraft. Kern der Neuregelung ist: Befristete Vermietungen in den sogenannten Milieuschutzgebieten brauchen künftig eine Genehmigung.

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Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und missbräuchliche Modelle einzudämmen – etwa gewerbliche Kurzzeitvermietungen oder überteuerte Zwischenmietangebote, die dem regulären Mietmarkt Wohnungen entziehen. Zuständig für die Genehmigungen sind die Bezirke.

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Anteil der Inserate hat sich seit 2012 verdreifacht

Hintergrund ist der starke Anstieg der möblierten Vermietungen auf Zeit. Der Anteil entsprechender Inserate in Berlin hat sich laut Senatsverwaltung von 13 Prozent im Jahr 2012 auf 48 Prozent im Jahr 2025 verdreifacht. Die Angebotsmieten stiegen im selben Zeitraum von 14,37 Euro auf 24,12 Euro pro Quadratmeter.

Senator Christian Gaebler (SPD) erklärte: „Die Verwaltungsvorschriften zu den Genehmigungskriterien sind ein wichtiges Instrument, um in den insgesamt 82 sozialen Erhaltungsgebieten eine einheitliche, rechtssichere und effiziente Genehmigungspraxis sicherzustellen.“ Das sei ein wichtiges Signal für den Berliner Mietmarkt.

awe