An Berliner Schulen soll der Lernstand der Schüler künftig regelmäßig und deutlich öfter als bisher überprüft werden. Entsprechende Daten will die Bildungsverwaltung perspektivisch in jedem Schuljahr für jeden Schüler systematisch und verpflichtend erheben – etwa im Rahmen von Vergleichstests, zum Beispiel in Lesen oder Mathematik. Der Senat beschloss dazu einen Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes.

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Ziel ist es, Lernfortschritte bei Schülern verlässlicher zu analysieren, Förderbedarfe früher zu erkennen und die Wirksamkeit pädagogischer Maßnahmen zu überprüfen, sagte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) nach der Senatssitzung am Dienstag. Zukünftig werde es bis zum Jahr 2030 neben den bereits etablierten Vera-Vergleichsarbeiten in der dritten und achten Klasse in der vierten und neunten Klasse „Vera-Re-Tests“ geben. Zum Schuljahr 2027/2028 werde für die Klassen eins und zwei das bundesweite Diagnosetool „Stars – Stark in die Grundschule“ eingeführt. Zudem entwickele das Institut für Schulqualität (ISQ) derzeit für Berlin ein eigenes Diagnoseinstrument, um die restlichen Jahrgänge abzudecken, erklärte Günther-Wünsch. Dadurch würden die Kinder faktisch von der ersten bis zur zehnten Klasse einmal im Jahr getestet.
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Schulschwänzer sollen zum Amtsarzt
Der Gesetzentwurf wird nun an das Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet. Er ist laut Günther-Wünsch nicht nur rechtliche Grundlage für eine datengestützte Schulentwicklung. Er enthält auch Regelungen zu den Übergängen in weiterführende Schulen, zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder von digitalen Klassenbüchern, Zeugnissen und Schülerausweisen. Unter dem Strich soll die Gesetzesnovelle dazu beitragen, die Qualität schulischer Bildung zu verbessern, so Günther-Wünsch. „Damit machen wir unsere Schulen zukunftsfähig.“
In dem neuen Gesetz sind auch neue Regelungen gegen Schulschwänzen vorgesehen. Schüler, die oft fehlen, die Atteste über angebliche Erkrankungen vorlegen und deren Eltern nicht erreichbar sind, sollen künftig zu einem Amtsarzt geschickt werden können. Es gehe dabei nicht um chronisch kranke Kinder und Jugendliche, betonte Günther-Wünsch. Vielmehr gehe es um Abwesenheiten, die nur schwer zu erklären seien, und um Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung.
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Verbeamtung der Lehrkräfte fast abgeschlossen
Außerdem teilte Günther-Wünsch mit, dass die Verbeamtung von bisher angestellten Lehrkräften in Berlin nahezu abgeschlossen sei. Es sei gelungen, knapp 12.000 Bestandslehrkräfte zu verbeamten, und das sogar deutlich vor dem ursprünglich angepeilten Zeitpunkt, sagte sie.
Das Verfahren werde fortgeführt und konzentriere sich nun vor allem auf nachträglich eingegangene Anträge und die abschließende Bearbeitung noch offener Einzelfälle. Berlin war nach 18 Jahren Unterbrechung 2023 zur Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern zurückgekehrt, die damals in allen anderen Bundesländern bereits üblich war. Die Bildungsverwaltung plädierte vor diesem Hintergrund dafür, ebenfalls wieder zu verbeamten, schon weil für viele in Berlin ausgebildete Lehrkräfte sonst ein Wechsel in ein anderes Bundesland attraktiv sei.
„Auch da zeigt die Verbeamtung deutlich ihre Wirkung“, sagte Günther-Wünsch. „Das zweite Jahr in Folge behalten wir deutlich mehr Referendare im Land Berlin als in den Jahren zuvor.“ Selbstverständlich halte Berlin an der Verbeamtung fest, so die CDU-Politikerin. Erst jüngst hatte es neue Diskussionen darüber gegeben, ob die Verbeamtung von Lehrkräften mittelfristig auch mit Blick auf hohe Pensionslasten noch finanzierbar sei.







