Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg will Migrantinnen und Migranten bei der Einstellung in den Justizdienst auch künftig nicht mehr bevorteilen. Entsprechende Quoten, wie sie in Berlin vorgesehen sind, wertet die CDU-Politikerin und Juristin als grundgesetzwidrig. „Das Grundgesetz kann man im Rechtsstaat nicht so auslegen, wie man gern möchte“, sagte Badenberg am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Vielmehr kündigte sie eine verfassungskonforme Auslegung der Berliner Regelungen an.

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Konkret geht es um zwei Paragrafen im Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (PartMigG). Paragraf 11 regelt, dass bei Bewerbungsgesprächen mindestens 40 Prozent der Eingeladenen einen Migrationshintergrund haben müssen, was dem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht. Paragraf 12 zielt auf die gezielte Berücksichtigung bei Einstellungen ab.
Bestenauslese: Senatorin stoppt Einstellung wegen Verstoß gegen Grundgesetz
Im Ergebnis führt das laut Badenberg dazu, „dass Bewerber mit Prädikatsexamen nicht eingeladen werden, weil sie keinen Migrationshintergrund haben“. Stattdessen würden weniger Qualifizierte eingeladen und auch eingestellt. In einem konkreten Fall im Herbst 2025 stoppte die Senatorin ein entsprechendes Auswahlverfahren, indem sie ihre Unterschrift unter der Einstellung verweigerte.
Die „Einstellung von Bewerbern mit schlechteren Examensnoten“ hätte gegen das Bestenausleseprinzip (Artikel 33, Abs. 2 GG) und den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) verstoßen. Die ursprünglich ausgewählte Person habe die Bewerbung inzwischen zurückgezogen, so Badenberg weiter.
Das PartMigG trat 2021 unter Rot-Rot-Grün in Kraft. Innerhalb der damals noch von den Linken geführten Justizverwaltung habe es bereits zu diesem Zeitpunkt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gegeben, sagte Badenberg. Nun stütze sie sich auf die Einschätzung der Fachabteilung des Hauses, ihren eigenen juristischen Sachverstand sowie das Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei, die auch die Bundesregierung regelmäßig vertrete.
Badenberg möchte selbst nicht kategorisiert werden
Vorwürfe der Opposition wies Badenberg dabei zurück. „Es ist befremdlich, wenn verfassungsrechtliche Bedenken als ‚Wahlkampfgetöse auf dem Rücken von Migranten‘ bezeichnet werden“, sagte die CDU-Politikerin, die seit 2023 im Amt ist. Badenberg selbst wuchs bis zu ihrem zwölften Lebensjahr im Iran auf, bevor sie mit ihrer Familie nach Deutschland floh. „Was bin ich jetzt? Schwarz oder weiß?“, fragte die Senatorin. „Ich möchte nicht kategorisiert werden.“
Badenberg verwies auch darauf, dass die Angabe des Migrationshintergrunds in Bewerbungen freiwillig sei. Entsprechende Gesetze gebe es auch in anderen Ländern, eine Quote jedoch nicht.





