Die aktuelle Bedrohungslage bringt Berliner Sicherheitsbehörden an die Belastungsgrenze. Die Hauptstadt steht im besonderen Fokus von hybriden Bedrohungen und Spionage. Vor diesem Hintergrund hat der Senat am Dienstag in einer Sondersitzung im Bundesverteidigungsministerium eine Neuausrichtung der Zivilverteidigungsstrukturen beschlossen.

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„Es geht darum, Stärke zu zeigen und Wehrhaftigkeit herzustellen“, erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) in der Senatspressekonferenz. „Das Ziel ist aber, dass wir uns niemals verteidigen müssen.“ Nach dem Anschlag auf die Stromversorgung im Berliner Südwesten entbrannte eine Debatte über das Krisenmanagement. Eine Expertenkommission soll bis Ende Mai Vorschläge erarbeiten, wie kritische Infrastruktur besser geschützt und besser mit Notfällen umgegangen werden kann.
Zivile Verteidigung: So sollen die Aufgaben zwischen den Verwaltungen verteilt werden
„Sicherheit ist nicht allein eine militärische Frage“, sagte Spranger am Dienstag. „Sie ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Dazu gehöre eine leistungsfähige zivile Verteidigung, die die Resilienz stärke. „Das Ziel ist es, dass die Strukturen auch unter Belastung handlungsfähig bleiben.“
Zivile Verteidigung bedeute nicht nur die Unterstützung der Bundeswehr. „Es geht auch um die Aufrechterhaltung der Regierungsfunktion, den Schutz und die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner“, so Spranger.
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In diesem Zusammenhang kündigte der Senat am Dienstag „umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zivilverteidigungsstrukturen des Landes Berlin“ an. Die Hauptverwaltung soll zukünftig für die Durchführung von Übungen des Bevölkerungsschutzes sowie die Sicherung von Trinkwasser, Ernährung und medizinischer Versorgung zuständig sein. Weiterhin falle in das Aufgabengebiet des Senats der Bereich Materialbeschaffung, die Sicherung des Geld- und Kapitalverkehrs und der Schutz von Kulturgütern.
Der Senat stimmte am Dienstag einem Leitfaden zur Zivilen Verteidigung zu, der von der Innensenatsverwaltung erstellt wurde. Darin werden die Zuständigkeiten und Schnittstellen innerhalb der Berliner Verwaltung definiert. So obliege der Verwaltung für Inneres und Sport als oberster Behörde der Zivilverteidigung die Koordination ressortübergreifender Angelegenheiten des Katastrophenschutzes, erklärte Spranger.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe etwa soll die Federführung bei der Sicherstellung von Ernährung übernehmen. Die Senatsgesundheitsverwaltung soll die Versorgung der Bevölkerung mit Medizin, die Senatsverkehrsverwaltung die Sicherstellung wichtiger Verkehrsleitungen und die Senatsumweltverwaltung die Wassersicherstellung verantworten.
Senat plant personelle Aufstockung der Senatsverwaltungen und der Bezirke
„Wir müssen die Häuser personell besser aufstellen, um die Aufgaben der Zivilen Verteidigung erfolgreich und natürlich mit dem erforderlichen Umfang bewältigen zu können“, erklärte Spranger am Dienstag. In jeder Senatsverwaltung sollen daher künftig Beauftragte für die Zivile Verteidigung eingesetzt werden. Sie dienen als Ansprechstellen und sollen eng mit dem Katastrophenschutz zusammenarbeiten.
In den Bezirken gibt es bereits Personal sowohl für den Zivil- als auch den Katastrophenschutz. Noch im Januar kündigte Spranger an, das Personal aufstocken zu wollen. Am Dienstag wiederholte sie ihre Forderung nach mehr Mitarbeitenden in diesem Bereich: „Drei weitere wären gut für die Bezirke.“
Investitionen in die Zivile Verteidigung: Woher das Geld kommen soll
Die Berliner Regierung will für die Ertüchtigung der Senatsverwaltungen und Bezirke Geld in die Hand nehmen. „50.000 Euro sollen in den Einzelplänen in den Bezirken und in jeder Hauptverwaltung eingestellt werden, um zum Beispiel technische Ausrüstung zum Umgang mit Verschlusssachen anzuschaffen“, sagte Spranger. Die finanziellen Mittel sollen auch in die IT-Sicherheitsinfrastruktur, in Aus- und Fortbildungen und in die Öffentlichkeitsarbeit fließen.
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Woher aber soll das Geld kommen? Iris Spranger brachte einen Nachtragshaushalt ins Spiel. Dafür sei ein Austausch mit den Haushältern der Koalitionsfraktionen und dem Finanzsenator notwendig. Spranger wie auch Wegner blickten außerdem auf das Sondervermögen des Bundes. Berlin kann aus diesem Topf rund 5,2 Milliarden Euro erwarten.
„Das, was wir heute beschlossen haben, wird natürlich Auswirkungen auf den nächsten Doppelhaushalt haben, das ist doch völlig klar“, sagte Wegner. „Wenn es um die Sicherheit geht, müssen wir Prioritäten gegebenenfalls verändern“, so der Regierende Bürgermeister mit Blick auf den eng geschnallten Gurt beim Thema Haushalt.
Anmerkung der Redaktion: In der Senats-Pressekonferenz wurden die Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen nicht richtig dargestellt. Daher fanden sich auch in diesem Text falsche Angaben. Aus Senatskreisen wurde darauf hingewiesen. Der Text wurde mit den richtigen Zuordnungen aktualisiert. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.







