Am 20. September 2026 wird zum einen ein neues Abgeordnetenhaus in Berlin gewählt. Zum anderen wird die Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke gewählt. Die Wahlperiode beträgt immer fünf Jahre. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden also, welche Parteien und Politiker in den nächsten fünf Jahren dort sitzen. Diese Wahlen bestimmen, wer in Berlin politisch entscheidet, sowohl für die ganze Stadt als auch für die einzelnen Bezirke. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die einen festen Wohnsitz in Berlin haben. Für die Bezirksverordnetenversammlung dürfen zusätzlich auch Personen mit einer EU-Staatsangehörigkeit wählen. Zum ersten Mal sind auch 16- und 17-Jährige für die Wahl zugelassen.