Beim Oktoberfest am Postbahnhof in Berlin-Friedrichshain mussten die Gäste für die Benutzung der Toiletten extra zahlen – dieses Geschäftsmodell hat das Kammergericht nun als rechtswidrig eingestuft. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale.

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Die Gaststättenverordnung verpflichte dazu, die Toilettennutzung für Gäste kostenlos zu ermöglichen, sagte Fachbereichsleiterin Claudia Both zu dem Rechtsstreit. Nur Nicht-Gästen dürfe die Nutzung untersagt oder gegen eine kleine Gebühr gestattet werden.
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Ein Entgelt für den Toilettengang ist nicht mehr gestattet
Ein Entgelt für den Toilettengang von einem Euro beziehungsweise fünf Euro „Toilettenflat“ zu erheben, sei dem Betreiber, der Kochzirkel GmbH, nun nicht mehr gestattet (KG Berlin Versäumnisurteil UKl 15/25).
„Wer Gast in einem Restaurant ist und dazu aufgefordert wird, eine Toilettengebühr zu zahlen, sollte sich weigern und auf die Gaststättenverordnung verweisen“, riet Both.
dpa




