Zu Kommentar und Bericht zur Berlinale vom 27. Februar
Auf der Bühne der Berlinale wurde der deutschen Bundesregierung eine Mitschuld am „Genozid“ in Gaza vorgeworfen, verbunden mit der Drohung, man werde sich später erinnern, „wer gegen uns war“. Das sind keine Äußerungen, „die man auch aushalten muss“, wie eine Filmkritikerin dazu sagte, oder die „unbequem“ sind, wie es Festivalchefin Patricia Tuttle ausdrückte, als sie ganz generell über politische Äußerungen auf der Berlinale sprach. Dass aber eine unverhüllte Drohung auf offener Bühne eines deutschen Festivals auch von der Berlinale-Leiterin unwidersprochen geblieben ist, muss als Versagen bezeichnet werden. Dieses Versagen darf oder muss von politischer Seite auch öffentlich gerügt werden. Ob das ausreicht, um sie ihres Amtes zu entheben, das sie nach übereinstimmenden Berichten aus der Filmbranche (und früheren Äußerungen Weimers) im Rahmen der immer beschränkteren Berlinale-Möglichkeiten ausgezeichnet ausübt, darf bezweifelt werden. Der jetzige politische Streit lenkt allerdings von der inhaltlichen Frage über die Zukunft der Berlinale ab, die die Filmbranche (und nicht die Politik) schon länger stellt. Denn es bedarf keiner aktuellen Drohungen von Regisseuren, ihre Filme künftig der Berlinale vorzuenthalten, das tun die wichtigsten Filmemacher weltweit, von Hollywood ganz zu schweigen, schon seit Jahren und haben das bedeutendste Filmfestival neben Cannes und Venedig an den Rand gedrängt, um nicht von einer „Statistenrolle“ zu sprechen. Dies, und nur dies, rechtfertigt eine womöglich längst überfällige „Sondersitzung“ eines auch für die Finanzierung der Berlinale zuständigen Kuratoriums.
Wilfried Mommert, per E-Mail
Man hätte zuallererst Entsetzen, Empörung, Distanzierung der 700 Kunstschaffenden bezüglich der unüberhörbaren Drohung des syrisch-palästinensischen Regisseurs erwartet! Stehen Drohungen unter dem Schutz der Kunstfreiheit?
Rainer Dornseifer, per E-Mail
Zum Artikel „Wo Kleingärten jetzt sicher sind“ vom 27. Februar
Schön, dass jetzt die Flächen gesichert sind. Was jedoch im Augenblick an Repressalien für langjährige Pächter erfolgt, bei denen alles Mögliche aus ihren Pachtverträgen für hinfällig erklärt wird, unter anderem mit sofortiger Abmahnung und Kündigungsandrohung, geht vielen an die Substanz. Wenn ich dann den geäußerten Spruch von Frau Bonde lese, kann ich für uns und viele andere nur sagen: Wenn wir gewusst hätten, wie unsere Ersparnisse durch die Auflagen und die Vernichtung von eingebrachten Geldern durch die schlechte Bewertung von Pflanzen & Co. im Verhältnis zu den Preisen beim Kauf entwertet werden, würden wir heute keinen Garten mehr pachten.
Viviane Schütt, per E-Mail
Zum Artikel „Meilenstein für Ende des Behördendschungels“ vom 26. Februar
Mit dem Landesorganisationsgesetz und dem jetzt erstellten Aufgabenkatalog sind gute Grundlagen und wesentliche organisatorische Voraussetzungen für eine mögliche Neuordnung der Beziehungen zwischen Senat und Bezirken geschaffen worden. Hier wird es für den Erfolg der beschlossenen Strukturveränderung besonders darauf ankommen, bei der Neubildung des Senats und der Bezirksämter nach der Wahl im September 2026 auch tatsächlich entsprechend der gesetzlich geregelten Politik- und Querschnittsfelder sowie der Aufgabenzuordnung einen Neuzuschnitt vorzunehmen, um bei der Aufgabenerledigung Mehrfachzuständigkeiten zu vermeiden. Ebenso wird spannend zu beobachten sein, wie letztlich die neue Einigungsstelle funktioniert. Ob sie zu einer Entlastung beiträgt oder nur eine weitere Institution zur Bürokratisierung ist. Dazu ist auch eine nachhaltige Kulturveränderung sowohl innerhalb der Verwaltung selbst als auch bei den politisch Verantwortlichen erforderlich, insbesondere auch im Verhältnis zwischen Bezirken und Hauptverwaltung. Dieses Verhältnis wurde und wird bisher nicht nur durch unterschiedliche Besoldungs- und Vergütungsstrukturen sowie durch unzulängliche Mittelzuweisungen geprägt, sondern es werden auch die kulturellen Gegensätzlichkeiten besonders gepflegt. Hier zu einem gemeinsamen Verständnis im Interesse des Landes Berlin und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu gelangen, erfordert einen langen Atem.
Udo Rienaß, per E-Mail
Zum Artikel „WM-Land Mexiko im Ausnahmezustand“ vom 24. Februar
Die Welt sollte es sich noch einmal sehr gut überlegen, ob sie die kommende Fifa-Weltmeisterschaft 2026 tatsächlich in Mexiko abhalten will – in einem Land, das meiner Ansicht nach sehr weit davon entfernt ist, ein funktionierender Staat zu sein. Kriminalität hat es immer gegeben, und sie wird vermutlich auch künftig nicht vollständig verschwinden. Doch was wir in Mexiko seit Jahren, wenn nicht gar seit Jahrzehnten beobachten, gleicht eher bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Längst hat sich dort ein „Narco-Staat“ im eigentlichen Staat etabliert, der in Wirtschaft, Justiz und Politik seine Strippen zieht. Die mexikanische Regierung scheint nicht in der Lage zu sein, ihre eigene Souveränität nachhaltig zu wahren und zu konsolidieren. Unter solchen Umständen sollte auf keinen Fall eine Fußballweltmeisterschaft in diesem Land ausgetragen werden.
Michael Ayten, per E-Mail


