2016 begannen die vorbereitenden Planungen für ein neues Stadtquartier auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick. Zehn Jahre später hat das Stadtquartier, das 3600 Menschen eine neue Heimat geben soll, eine entscheidende Hürde genommen. Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitteilte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden, dass die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ehemaliger Güterbahnhof Köpenick rechtmäßig ist.

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Mit vier Normenkontrollanträgen hatten mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet die Rechtmäßigkeit der Planungen überprüfen lassen. Nach dem mündlichen Verhandlungstermin vergangene Woche wurde nun gerichtlich festgestellt, dass die Rechtsverordnung den gesetzlichen Anforderungen des Baugesetzbuches entspricht. „Das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist somit das geeignete und erforderliche Instrument zur Erreichung der städtebaulichen Ziele“, bestätigte das Gericht laut Auskunft der Stadtentwicklungsverwaltung.

Im Quartier entstehen 720 mietpreisgebundene Wohnungen

„Das Urteil ist eine gute Nachricht für alle Menschen, die in Berlin eine neue Wohnung suchen“, begrüßte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) das Urteil. Nunmehr gebe es abschließende Rechtssicherheit für die weitere zügige Planung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.

Visualisierung Stadtquartier ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
Diese Visualisierung zeigt den geplanten Deichpark. Entstehen soll ein öffentlicher Grünzug zwischen den Bahnhöfen Köpenick und Hirschgarten.© ADEPT und Karres en Brands | ADEPT und Karres en Brands

Das neue Stadtquartier im Bezirk Treptow-Köpenick auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs ist eines der wichtigsten und größten Wohnungsbauprojekte des Berliner Senats. Das Quartier umfasst insgesamt 36 Hektar entlang der Bahngleise zwischen den S-Bahnhöfen Hirschgarten und Köpenick. Das Gelände liegt seit mehr als 30 Jahren überwiegend brach. 

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Entstehen soll in mehreren Bauabschnitten ein innovativer und klimaneutraler Wohn- und Gewerbestandort mit 1800 Wohneinheiten, zwei Schulstandorten und sozialer Infrastruktur. „Dies auch zu bezahlbaren Mieten, denn 40 Prozent der neuen Wohnungen werden mietpreis- und belegungsgebunden sein und somit an Mietende mit WBS vergeben“, so Gaebler weiter. Zusätzlich könne jetzt auch die Entwicklung der Ostumfahrung Bahnhofstraße starten. Sie ist als Erschließung für das neue Quartier geplant, die gleichzeitig die Altstadt entlasten soll.

Bundeseisenbahnvermögen: Berlin rechnet mit Freigabe für Wohnungsbau

Doch es gibt noch eine weitere Hürde: Bislang befindet sich eine 11,5 Hektar große Teilfläche entlang der Bahntrasse noch im Bundeseisenbahnvermögen. Die ehemalige Bundesregierung hatte 2023 das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) so geändert, dass Flächen, die der Bahn gehören, nicht mehr so ohne Weiteres entwidmet werden konnten.

Das Eisenbahn-Bundesamt, das bei der Frage der Entwidmung zuständig ist, musste somit in seinen Abwägungen nicht mehr dem Wohnungsbau Vorrang gewähren, sondern priorisierte stattdessen den Bahnbetrieb. Zwar wurde das Gesetz von der amtierenden Bundesregierung wieder zurückgedreht. Allerdings: Entwidmet und an das Land Berlin verkauft ist das Areal noch immer nicht. „Auf Basis der aktuellen Rechts- und Sachverhaltslage geht das Land Berlin von einer Genehmigung des Freistellungsantrags aus“, heißt es aber auf Nachfrage der Berliner Morgenpost zuversichtlich aus der Stadtentwicklungsverwaltung.