700 Beamte der Berliner Polizei setzten im August 2025 insgesamt 13 Durchsuchungsbeschlüsse im linksradikalen Hausprojekt Rigaer 94 durch. Zwei Wohnungen wurden dabei jedoch widerrechtlich durchsucht, wie nun das Berliner Kammergericht entschieden hat. Das berichtet die „taz“.

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Das Gericht gab demnach den Klagen zweier Bewohner recht und erklärte, dass sie „in ihren Rechten verletzt“ wurden, zitiert die „taz“ aus dem Beschluss. Die beiden Kläger hätten Mietverträge besessen, was dem Eigentümer ebenso bekannt gewesen sei wie die Tatsache, dass die Wohnräume auch von anderen Personen genutzt werden.
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Rigaer 94: Berliner Polizei hatte nicht das Recht, die beiden Wohnungen zu durchsuchen
Nach Auffassung des Gerichts bestand für den Eigentümer, im Gegensatz zu den besetzten Wohnungen im Haus, die Möglichkeit, „den Zivilrechtsweg zu beschreiten“. Die Polizei hatte demzufolge nicht das Recht, die Wohnungen zu durchsuchen.
Anstoß für die großangelegte Razzia der Polizei waren Räumungsklagen des Eigentümers. Dieser wollte wissen, wer in dem für die linksextreme Szene symbolträchtigen und teilbesetzten Haus an der Rigaer Straße 94 lebt. Die Durchsuchungen der Polizei waren vom Gericht genehmigt. Insgesamt stellte die Polizei die Personalien von 15 Personen fest und betrat alle Wohnungen.
rk





