Berliner bibbern nach dem Wintereinbruch weiter und werden auch in den kommenden Tagen kein Streusalz nutzen dürfen, um Gehwege und Zufahrten von Schnee und Glätte freizuhalten. Wie die Senatsumweltverwaltung gegenüber der Berliner Morgenpost bestätigte, wollte Berlin dem Beispiel von Hamburg folgen, scheiterte aber an den eigenen Gesetzgebungen. Die Hansestädter dürfen nach einer Allgemeinverfügung vom Dienstag für die kommenden zwei Wochen wieder Streusalz nutzen. „Wir haben geprüft, ob wir analog zu Hamburg handeln können, aber Berlin hat eine andere gesetzliche Grundlage“, erklärte Pressesprecherin Petra Nelken.

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Der Gesetzgeber sage demnach ganz deutlich, dass Streusalz außerhalb von Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 verboten sei. Eine Sonderregel sei schlichtweg nicht möglich. Das wird den ein oder anderen Anwohner verärgern, denn: Spätestens am Freitag soll eine Kältefront mit Schneemassen die Hauptstadt erreichen. Erneute Glättegefahr ist da bereits vorprogrammiert.

Grundsätzlich ist es für Privatleute in Berlin verboten, jegliche Art von Auftaumitteln zu verwenden. Doch die bereits jetzt teils spiegelglatten Straßen sowie erwartete Tiefsttemperaturen von -14 Grad gegen Ende der Woche veranlassten den Umweltsenat, eine Ausnahme entgegen des geltenden Umweltschutzes zu prüfen.

Senat will, kann aber nicht: Streusalz in Berlin darf weiter nicht genutzt werden

Für die meisten Straßen und besonders frequentierten Wege, wie etwa an Haltestellen und großen Plätzen (Alexanderplatz, Pariser Platz und Breidscheidplatz) sowie Fußgängerzonen, ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) zuständig. Die Pflicht zum Winterdienst entfällt für Privatpersonen dadurch aber nicht gänzlich. Die meisten privaten Anlieger müssen nämlich sicherstellen, dass Schnee und damit auch Glätte nicht auf dem Bürgersteig für unfreiwillige Rutschpartien sorgen. Nach der gescheiterten Ausnahmeregel werden Anwohner weiter auf Sand und Split zurückgreifen müssen.

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Es hat einen guten Grund, weshalb Streusalz in Berlin generell verboten ist. Das Auftaumittel gilt für Bäume und Pflanzen als gefährlich, weil es sich im Boden, also an den Wurzeln, anreichert und die Nährstoffzufuhr beeinträchtigt. Auch fließt das Salz, wenn die Temperaturen wieder steigen und der Schnee schmilzt, ins Grundwasser und in Flüsse. Das im Salz enthaltene Chlorid ist für Fische und andere Lebewesen giftig.

Glättegefahr: In Hamburg ist Streusalz bis 21. Januar zulässig

Spätestens ab Freitag wird voraussichtlich aufgrund der erwarteten Wetterlage, aber vor allem die Frage im Vordergrund stehen, wie Unfälle auf glatten Wegen verhindert werden können. Um Leib und Wohl zu schützen und auch, um heftige Strafen zu verhindern. Denn wenn ein Anlieger seiner Pflicht, die Wege von Schnee freizuhalten, nicht nachkommt, können Ordnungsämter Geldbußen von bis zu 10.000 Euro erheben.