In Berlin akzeptieren viele Geschäfte und Shops nur Bargeld. „Keine Kartenzahlung“ heißt es auch in vielen Restaurants der Hauptstadt. Wer mit Karte oder Smartphone zahlen will, hat Pech gehabt. Ein Grund dafür scheint offenbar zu sein, dass so nicht lückenlos kontrolliert werden kann, wie viel Geld in der Kasse landet.

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Die Antwort auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg an die Senatsverwaltung für Finanzen zeigt jetzt, dass Bargeldkassen in Berlin fast nicht kontrolliert werden. Nur bei 1,2 Prozent werde eine sogenannte „Kassen-Nachschau“ gemacht. Fast 99 von 100 Berliner Bargeld-Läden werden nicht kontrolliert.

Laut der Senatsverwaltung gab es 2024 im Land Berlin etwa 80.300 reine „Bargeldbetriebe“, eine Aufstellung nach Bezirken sei nicht möglich. Und für die Vorjahre liegen „keine Vergleichszahlen hinsichtlich der Bemessungsgrundlage (Bargeldbetriebe)“ vor. Auch eine Antwort, wie viele Betriebe mit Registrierkassen oder offenen Ladenkassen in Berlin arbeiten, kann die Senatsverwaltung nicht geben.

Weniger als 1000 Kontrollen von Bargeldkassen in ganz Berlin

2024 gab es in ganz Berlin weniger als 1000 Kassenkontrollen, so die Verwaltung. „Das ist de facto eine Einladung zum Steuerbetrug und schafft riesige blinde Flecken, von denen auch organisierte Kriminalität und Geldwäsche profitieren“, sagte Schlüsselburg dem RBB. Erst im Mai hatte der Bundesrechnungshof festgestellt, dass „die Betrugsquoten in bargeldintensiven Branchen bei bis zu 80 Prozent liegen“. Er schätzt die Höhe der hinterzogenen Steuern auf „bis zu jährlich 10 Milliarden Euro“. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft geht davon aus, dass es jährlich sogar 15 bis 20 Milliarden Euro sind.

Laut dem RBB hat Schlüsselburg den Finanzsenator Stefan Evers (CDU) aufgefordert, die Zahl der Kassenkontrollen in Berlin zu erhöhen. Auch müsse der Bund „endlich eine Pflicht einführen, in Geschäften digitale Zahlungsmöglichkeiten vorzuhalten“. Denn die würden Steuerbetrug und Geldwäsche deutlich schwerer machen. Die Bundesregierung hat laut Koalitionsvertrag das Ziel, dass in Geschäften „mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden soll“. Scheine und Münzen sollen aber weiterhin akzeptiert werden.

Keine Vergleichszahlen aus dem Vorjahr vorhanden

Bargeld-Betriebe in Berlin, die das statistisch unwahrscheinliche Pech hatten, kontrolliert zu werden, müssen nachweisen, ob „Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht wurden“. „Die Feststellung von Mehrsteuern steht dabei nicht im Vordergrund, sodass statistische Aufzeichnungen hierzu nicht geführt werden“, heißt es in der Antwort der Finanzbehörde. Diese hat offenbar auch keine Vergleichszahlen aus dem Vorjahr und die Zahl der Verstöße nicht gezählt. Auch zu Zahl und Höhe von Bußgeldern oder Zwangsgeldern und den eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bei den wenigen durchgeführten Nachschauen gibt es keine Informationen.

Wie oft gibt es für einen Kauf keinen Kassenbon oder einen anderen Beleg für die Kunden? Auch hier muss die Finanzbehörde passen. Gegen Verstöße sehe das Gesetz derzeit keine Strafen vor, heißt es. Der Senat sei aber dafür, diese Gesetzeslücke zu schließen. Keine Antwort bekam Schüsselburg auch auf seine Frage, wie viele offene Ladenkassen in Berliner Betrieben eigentlich stehen. Laut Finanzverwaltung gibt es „keine Mitteilungspflicht für offene Ladenkassen“. Eine seriöse Schätzung sei „nicht möglich.“ Zudem gelte die Belegausgabepflicht „nur bei der Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems, nicht jedoch bei der Verwendung einer offenen Ladenkasse“.

Wenige Prüfungen bei Restaurants, Glückspielautomaten, Taxis und Mietwagenfirmen

Die wenigen Schwerpunktprüfungen gab es in den Bereichen Gastronomie, Glückspielautomaten, bei Taxis und Mietwagenunternehmen. Gefunden wurden dabei unter anderem „Mängel in den Aufzeichnungen und bei der Speicherung der elektronischen Daten“.

Woran liegt es, dass es kaum Kontrollen beim Bargeld gibt? Laut Finanzverwaltung gebe es zwar in jedem Berliner Finanzamt mehrere Dienstkräfte, die Schulungen in diesem Bereich erhalten haben. Diese würden die sogenannten „Außenprüfungsdienste“ bei der Datenauswertung „aus elektronischen Aufzeichnungssystemen im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Betriebsprüfungen sowie Lohnsteuer-Außenprüfungen unterstützen“, heißt es. Wie viele Personen Kassen-Nachschauen machen können und dürfen, weiß die Behörde nicht und verweist auf den allgemeinen Personalmangel.

Dass es mehr Gesetze geben muss, um Schlupflöcher zu schließen, scheint auch die Finanzverwaltung zu sehen. „Der Senat würde etwaige Gesetzesänderungsvorstöße unterstützen, da dies weitere wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug sein können“, heißt es.