Der Sexualstraftäter, der von einem Freigang aus der JVA Tegel nicht zurückgekehrt ist, ist nach acht Tagen am Montag in Tempelhof gefasst worden. Das berichtete die „B.Z.“. Demnach wollen sich Polizei und Staatsanwaltschaft heute noch äußern. Polizeisprecher Florian Nath hatte in der vergangenen Woche gesagt, dass die Zielfahndung an ihm dran sei.

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Der 37-Jährige soll am Sonntag, den 23. November in Lankwitz (Steglitz-Zehlendorf) seine Ex-Freundin mit einem Messer angegriffen und sie verletzt haben. Die Frau sei in einem Krankenhaus behandelt, allerdings mittlerweile wieder entlassen worden, erklärte Nath.

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Verurteilter sitzt seit 2021 wegen Entführung und Missbrauch in Haft

Demnach saß der 37-Jährige unter anderem wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Waffenbesitz und Körperverletzung sowie Brandstiftung seit 2021 in Haft. Er soll seine Ex-Freundin 2019 entführt und missbraucht haben, nachdem die sich von ihm getrennt hatte.

Es war auch nicht der erste unbegleitete Freigang, den der Inhaftierte absolvierte. „Der Gefangene stand in wenigen Wochen zur Entlassung an“, so die Sprecherin der Justizverwaltung weiter. „Er hat eine ganze Reihe von Ausgängen unbeanstandet absolviert.“

Freigänge sind in Paragraf 42 des Berliner Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) geregelt und dienen dem „Erreichen des Vollzugsziels“ – also der Reintegration und der Vorbereitung des Inhaftierten auf ein Leben in Freiheit. So solle erprobt werden, „dass die Gefangenen sich weder dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen noch die Lockerungen zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden“, heißt es im Gesetz.

„Durch Lockerungen wird die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht unterbrochen.“

§42 (4), StVollzG Bln

Inhaftierte dürfen – je nach Einschätzung des Falls mit oder ohne Begleitung – in der Regel bis zu 24 Stunden in Freiheit verbringen. Ein längerer Ausgang ist an höhere Hürden gebunden. Freigang hingegen bedeutet, dass die Inhaftierten außerhalb einer regelmäßigen Arbeit nachgehen und nur die Nächte in Haft verbringen. „Durch Lockerungen wird die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht unterbrochen“, heißt es im StVollzG dazu weiter.

Dass Aus- oder Freigänger nicht zurückkommen, gibt es in Berlin immer wieder. Im Juni 2024 verschwand ein zweifacher Mörder. Der nutzte seinen ersten unbegleiteten Ausgang nach 27 Jahren Haft, um unterzutauchen. Der damals 50-Jährige wurde nach knapp 54 Stunden in Brandenburg verhaftet. In der JVA Tegel habe man zuvor „umfassend geprüft“, ob der Mann bereit für den Ausgang ist, hieß es von der Verwaltung damals. Zuletzt verlängerte im Juni dieses Jahres ein Gewalttäter irregulär seinen Ausgang.