Ein Polizeibeamter, der einen gefesselten Obdachlosen grundlos geschlagen und getreten haben soll, ist am Mittwoch mit einem sprichwörtlichen blauen Auge davongekommen. Insgesamt 2500 Euro muss Matthias S. an die Staatskasse zahlen. „Ich werde das umgehend machen“, sagte der 41-Jährige, nachdem das Amtsgericht Tiergarten die Entscheidung verkündet hatte. Im Gegenzug soll das Verfahren eingestellt werden.

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Die Berliner Staatsanwaltschaft warf dem Beamten auf Probe vor, bei einem Einsatz der Bundespolizei am Berliner Hauptbahnhof unnötige Gewalt ausgeübt zu habe. Die Anklage lautete Körperverletzung im Amt. Ein obdachloser Mann soll zuvor auf dem Europaplatz „Suizidgedanken geäußert“ haben und ließ sich nicht beruhigen, hieß es in der Anklage. Die hinzugerufenen Beamten hätten dem Mann Handschellen angelegt.

Angeklagter überwies Geschädigtem im Vorfeld Entschädigung

Der Vorfall ereignete sich am 17. Oktober 2024. Der Obdachlose sollte dann ins Revier der Bundespolizei im Hauptbahnhof gebracht werden. Kurz vor der Zelle sei er hingefallen. S. soll ihm dann anschließend in den Bauch getreten und ihm zweimal gegen den Kopf getreten haben.

„Der Vorfall belastete mich sehr“, ließ Matthias S. über seine Anwältin mitteilen. „Mir ist bewusst, dass ich mich falsch verhalten habe.“ Es dürfe nicht passieren, dass er in einer Stresssituation die Kontrolle verliert – auch nicht, wenn ein Festgenommener nach ihm trete. „Ich möchte die Verantwortung für mein Handeln übernehmen.“

Während die Verteidigerin die Worte vorlas, war Matthias S. sichtlich angespannt. Als das Gericht die Entscheidung über die vorläufige Einstellung verkündete, zeigte er sich erleichtert. Er habe daraus gelernt und habe dem Geschädigten bereits im Vorfeld des Prozesses 500 Euro überwiesen, was das Gericht bestätigte. Der Geschädigte ließe mitteilen, dass die Sache damit für ihn erledigt sei, hieß es.

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Bodycam zeichnete mutmaßliches Fehlverhalten des Beamten auf

Wenn Polizeibeamte sich im Dienst falsch verhalten und Straftaten begehen, landen die Fälle selten vor Gericht. Denn oft finden sich, außer den Geschädigten, keine Zeugen, die deren Sicht der Dinge bestätigen. Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang oft davon, dass sich die Beamten gegenseitig decken und nach außen schweigen würden. In diesem Fall war das allerdings anders.

Denn während der Maßnahme lief die Bodycam einer Kollegin von S., die alles aufzeichnete. Das Video wurde allerdings aufgrund des Geständnisses des Angeklagten, gegen den parallel ein Disziplinarverfahren läuft, aus verfahrensökonomischen Gründen nicht abgespielt.